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Samstag, 12.10.2024

mg

taz-online, 1.3.2012:

Urteil nach Verfassungschutzexzess: Bespitzelung war unzulässig

Neue Klatsche für den Bundesverfassungsschutz: Das Berliner Verwaltungsgericht hat die jahrelangen Observationen von sechs Berliner Linken für rechtswidrig erklärt



Von Andreas Förster aus: Der Freitag 29.02.2012

64 Jahre alt ist Jochen U. inzwischen, doch seinen Frieden hat der Bäcker aus Kreuzberg immer noch nicht gemacht mit dem deutschen Staat. Als dessen Feind galt er viele Jahre lang, weil er angeblich die linksextremistische „militante gruppe“ (mg) gegründet hatte. Was nicht stimmte und was die Ermittler 2008, nach zehn Jahren übereifrigen Schnüffelns, auch einräumen mussten. Der Bundesgerichtshof rügte 2010 sogar das Vorgehen der Behörden. Seitdem kämpfen U. und seine Freunde, die ebenfalls unschuldig als angebliche mg-Aktivisten verfolgt wurden, um Gerechtigkeit. Sie wollen nachweisen, dass ihre staatlichen Verfolger gegen Recht und Gesetz verstoßen haben.



Gerichtstermin: 1.3.2012, 10.00 Uhr, Saal 1202 (Aushang im Eingangsbereich beachten), VG Berlin, Kirchstr. 7, 10557 Berlin

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) überwachte von November 1998 bis Oktober 2006 linke Aktivisten in Berlin unter dem Vorwand, sie seien Mitglieder der damals agierenden „militanten gruppe“ oder würden diese unterstützen. Betroffen sind sechs Einzelpersonen, eine Bio-Bäckerei und ein Anwaltsbüro. Der Bundesgerichtshof hat am 11.3.2010 entschieden, dass die Überwachung aus strafrechtlicher Sicht rechtswidrig war, weil es gegen die Betroffenen keinen hinreichenden Anfangsverdacht gegeben habe.



Vor knapp zehn Jahren trat die militante gruppe (mg) auf die politische Bühne. Ihr mehrjährige militante Praxis brachte die Ermittlungsbehörden auf Trab. Sie ermittelten auch gegen Mitglieder von Libertad! - Unrechtmäßig wie der BGH 2010 feststellte.

Im Jahr 2009 wurden drei Berliner Genossen wegen Mitgliedschaft in der mg und versuchter Brandstiftung an Bundeswehr-LKW zu Haftstrafen verurteilt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, d.h. die drei Verurteilten befinden sich noch in Freiheit.

Zu diesen Verfahren hat in Berlin das Bündnis für die Einstellungs der §129(a)-Verfahren Solidarität organisiert. Anderthalb Jahre nach dem Urteil im mg-Prozess legt das Einstellungsbündnis sein Resümee vor. Auf 86 Seiten wird über Antirepression und generelle Probleme der Solidaritätsarbeit, über den mg-Prozess und die öffentliche Wirkung berichtet.

Ein empfehlenswertes Büchlein.



In dem politischen Urteil gegen die drei Angeklagten erklärte das Berliner Kammergericht die drei Angeklagten für schuldig, im Jahr 2007 als Mitglieder der "militanten gruppe" Brandsätze unter Bundeswehr-LKW gelegt zu haben.



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