Solidarität ist unsere Waffe!

Mittwoch, 16.10.2024

Nachricht

Der Prozess gegen Sonja und Christian wird voraussichtlich am 21. September in Frankfurt am Main beginnen und dann zweimal in der Woche jeweils Dienstags und Freitags stattfinden.
Das Solikomitee Frankfurt wiederholt anlässlich des bevorstehenden Prozessbeginns den Aufruf zu internationalen Aktionstagen: "Macht Eure Solidarität sichtbar! Wir freuen uns besonders in der Woche vor Prozessbeginn auf weitere Kurzberichte und Bilder, die eure Solidarität mit Sonja und Christian und eure Forderungen auf Transparenten oder Flyern in euren jeweiligen Orten und Städten zeigen."

Sonja und Christian wird die Teilnahme an Aktionen der Revolutionären Zellen (RZ) in den 1970er Jahren vorgeworfen. Sie wurden im September 2011 nach dreißig Jahren Exil von Frankreich nach Deutschland ausgeliefert; Sonja sitzt seitdem in U-Haft, Christian ist schwer krank und wurde daher aus der Haft entlassen.



Wolfgang Neskovic (Linkspartei) erklärt zum neuen VS-Präsidenten:

Im BND-Untersuchungsausschuss zu Murat Kurnaz legte Hans-Georg Maaßen eine haarsträubende und menschenfeindliche Rechtsauffassung an den Tag. So bestand er darauf, dass die Aufenthaltsgenehmigung des gebürtigen Bremers erloschen sei, da er sich länger als sechs Monate im Ausland aufgehalten habe. Die Tatsache, dass Kurnaz in dieser Zeit von den Amerikanern gewaltsam nach Guantanamo verbracht und dort gefoltert wurde, spielte für Maaßen keine Rolle. Auch nachdem das Verwaltungsgericht Bremen diese abwegige Auslegung im November 2005 zurückwies, zeigte Maaßen sich uneinsichtig.



Die aktuelle Pressemitteilung von insgesamt 36 Nichtregierungsorganisationen gegen die geplante "Verfassungsschutz-Klausel" ist unten stehend dokumentiert.

Wozu die geplante Gesetzesänderung führen kann, haben wir in Frankfurt am Main erlebt. Die Initiative Libertad! gehörte zu den Nutzern des Dritte-Welt-Hauses. Libertad! stand über viele Jahre im Verfassungsschutzbericht des Bundes. Nachdem höchstrichterlich festgestellt wurde, dass die Initiative Libertad! vom BKA jahrelang zu Unrecht überwacht wurde (Erklärung von Libertad! zum BGH-Beschluss und der illegalen Überwachung), tauchte Libertad! nicht mehr in den 2010 bzw. 2011 erschienen "Verfassungsschutzbericht 2009" und "Verfassungsschutzbericht 2010" auf.

Da war es aber schon zu spät für das Dritte-Welt-Haus e.V. in Frankfurt am Main. Bereits 2008 hatte das Finanzamt dem Verein - mit Bezug auf die Initative Libertad! - die Gemeinnützigkeit entzogen (siehe: http://www.linksnavigator.de/node/2001). Der Schaden und die Folgen der Auseinandersetzung mit dem Frankfurter Finanzamt waren immens.



Vor der Paulskirche protestierten über 500 Menschen mit Rasseln, Trillerpfeifen und Buhrufen gegen Bau und Betrieb der neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen. Die Stadt hatte die Kundgebung untersagen wollen. Einige Meter entfernt demonstrierte der schwarze Block mit Bengalos und schwarzen Pflastersteinen gegen die von Petra Roth angeordneten Verbote von Veranstaltungen während der Blockupy-Tage im Mai:



Am 17. April stellte Bundesministerin Christina Schröder ihr antifeministisches Buch vor. Es gab reichlich Protest, auch von Genossinnen und Genossen aus der Interventionistischen Linken. Die taz erwähnt das IL-Transpi und das RTL-Nachtjournal zeigt es:



Im Rahmen unserer Anti-Folter-Kampagne ist uns ein gravierender Fehler unterlaufen. Auf unserem Plakat, das Folterbefürworter benennt, haben wir auch den Strafrechtler Prof. Dr. Bernhard Kretschmer in diesen Zusammenhang gestellt. Tatsächlich liegt die Sache aber genau umgekehrt.



Mit großer Zustimmung veröffentlichen wir diesen Artikel aus der SoZ - Sozialistische Zeitung ()

Menschenrechte, Bürgerrechte, Internationalismus sind Begriffe, die im Vokabular einer gewissen Linken in Deutschland fehlen. Sie denkt lieber in geopolitischen als in klassenpolitischen Kategorien und schlägt sich systematisch auf die Seite der Staaten, die dem Weltbeherrschungsdrang der westlichen Industrieländer im Weg stehen. Das ist nicht sehr glaubwürdig.

Man nehme ein autoritäres Regime, das seit über vierzig Jahren Menschen verfolgt, inhaftiert, foltert, «verschwinden» lässt, ins Exil treibt, dessen berüchtigter Geheimdienst allgegenwärtig ist, das keinen Widerspruch duldet, dessen Führung in quasimonarchistischer Manier vom Vater auf den Sohn übergeht, das schließlich weitreichende neoliberale Maßnahmen einführt, was viele Menschen in die Armut treibt, während einige wenige hochgradig korrupte Geschäftsleute (darunter die Stützen des Regimes) noch reicher werden.

Das Regime gerät in eine tiefe Krise, Auslöser ist die Verhaftung und Folterung von Kindern, die es gewagt haben, einige regimekritische Parolen an Häuserwände zu malen.

Auf welcher Seite sollte man in diesem Fall die politische Linke vermuten? Die Antwort dürfte eigentlich nicht schwer fallen – auf der Seite derjenigen natürlich, die sich gegen die Unterdrückung erheben, sich selbst organisieren und der Gewalt entgegentreten.



Nach Auffassung der fünfköpfigen Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin war die achtjährige Überwachung von Libertad!-Aktivisten, ihren Mitbewohnern, Freunden und Arbeitsstätten rechtswidrig.

Die Anträge des Verfassungsschutzes auf Überwachung der Telekommunikation und des Briefverkehrs für die Zeit von Oktober 1998 bis Oktober 2006 waren nicht rechtsmäßig, weil sie entgegen des Gesetzestextes teils mündlich erfolgten und damit nachträglich nicht zu überprüfen sind. Außerdem lagen keine ausreichenden Anhaltspunkte vor, die einen solch massiven Eingriff in die Grundrechte legitimierten, zumal nicht belegt werden konnte, dass der VS zuvor alle anderen Mittel ausgeschöpft hat (Stichwort: Subsidiarität). Trotzalledem hat das Bundesinnenministerium die Überwachung angeordnet, und die G10-Kommission hat sie als notwendig erachtet. Die Kommunikation zwischen VS, Innenministerium und G10-Kommission laufe, so die Beklagte, im wesentlichen mündlich.



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