Solidarität ist unsere Waffe!

Montag, 14.10.2024

Solidarität mit Heike Schrader / 9.12.08 update

Am 8. Dezember beginnt vor dem OLG Düsseldorf der Prozess gegen Heike Schrader. Der Journalistin wird vorgeworfen, in den Jahren 1996 bis 1999 "Mitglied einer terroristischen Vereinigung", nämlich der DHKP-C, gewesen zu sein. Das Verfahren wird am 8., 9. und 10. Dezember jeweils 10 Uhr im Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts in 40221 Düsseldorf, Prozessgebäude, Saal 2, Kapellweg 36 stattfinden.
Hier die Solidaritätserklärung des Bündnis für die Einstellung der Paragraph 129(a)-Verfahren

09.12.08: Heike Schrader verurteilt
Am Dienstagnachmittag ging das Verfahren gegen die in Griechenland lebende Journalistin Heike Schrader nach zwei Verhandlungstagen zu Ende.
Das Urteil: Haftstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten, die auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.

Solidarität mit Heike Schrader

Am 8. Dezember beginnt vor dem OLG Düsseldorf der Prozess gegen Heike Schrader. Ihr wird nach Paragraph 129a StGB vorgeworfen, in den Jahren 1996 bis 1999 "Mitglied einer terroristischen Vereinigung", konkret der DHKP-C, gewesen zu sein.

Mit den Paragraphen 129, 129a und 129b werden politisch aktive Genossinnen und Genossen verfolgt. Wir vom Einstellungsbündnis sind mit diesen Konstrukten vertraut. Seit der Verhaftung von Oliver, Florian, Axel und Andrej im Sommer 2007 organisieren wir große Teile der Solidarität für die Beschuldigten in diesem Verfahren. Der Vorwurf gegen sie lautete ebenfalls "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung". Inzwischen wird in dem Prozess vor dem Berliner OLG gegen Axel, Florian und Oliver nach Paragraph 129 "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung " verhandelt. Um dieses Konstrukt aufrecht zu erhalten, müssen Aussagen eines angeblichen Spitzels des Bundesamts für Verfassungsschutz herhalten. Bei Heike Schrader stützt sich die Anklage auf die ebenso zweifelhaften Aussagen eines Kronzeugen.

Im Dezember 2007 kam die heute in Griechenland lebende Heike Schrader zu einer Lesereise in die Bundesrepublik, um das von ihr übersetzte Buch des griechischen politischen Gefangenen Savvas Xiros "Guantanamo auf griechisch - Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat" vorzustellen. Bei ihrer Ankunft am Köln-Bonner Flughafen wurde sie auf Betreiben der Bundesanwaltschaft (BAW) verhaftet, ihr Haftbefehl wurde dann unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Im Juli 2008 hat die BAW Anklage erhoben. Der Prozess ist auf den 8., 9. und 10. Dezember terminiert.

Laut BAW habe Heike Schrader Kontakte zu politisch aktiven Migrantinnen und Migranten aus der Türkei gepflegt. Austausch, Diskussionen, Bündnisarbeit und Organisierung gehören zu den Grundsätzen einer linken Praxis, die herrschende Verhältnisse verändern will. Staatliche Repression und Kriminalisierung zielen genau auf eine solche Politik. Solidarität ist eine wirksame Waffe, um derartige Angriffe zurückzuschlagen. Insofern machen wir uns gerne gemein mit der Sache linker Aktivistinnen und Aktivisten, senden Heike Schrader solidarische Grüße und rufen zur Teilnahme an ihrem Prozess auf.

Bündnis für die Einstellung der Paragraph 129(a)-Verfahren

Das Verfahren wird am 8., 9. und 10. Dezember jeweils 10 Uhr vor dem Strafsenat des Oberlandesgerichts in 40221 Düsseldorf, Prozessgebäude, Saal 2, Kapellweg 36 stattfinden.


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