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Montag, 25.11.2024

100 Jahre internationaler Frauenkampftag

Vor einhundert Jahren, im März 1911, wurde zum ersten Mal der Frauentag gefeiert. Zu den Initiatorinnen gehörte Clara Zetkin. Einer der zentralen Inhalte war der Kampf um das Frauenwahlrecht. Dieses Thema sollte die Frauenbewegung noch Jahrzehnte beschäftigen. Erst 1971 wurde das Frauenwahlrecht in der Schweiz auf Bundesebene eingeführt, im Kanton Appenzell-Innerrhoden erst 1990 durch einen Gerichtsentscheid.

Auch in der Bundesrepublik dauerte es bis in die 1970er bis Frauen bestimmte Rechte zustanden bekamen. Nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) bestimmte bis 1976 der Ehemann den Wohnsitz, ihm war auch das gesamte vorhandene Vermögen unterworfen. Dafür war die Ehefrau nach §1356 verpflichtet, den Haushalt zu führen. Tat sie dies nicht genug, galt dies als Scheidungsgrund. Eine eigene Beruftätigkeit kam nur in Betracht, wenn sie mit den häuslichen Pflichten vereinbar war. Der Mann durfte die Lohnarbeit der Ehefrau sogar kündigen. Die Schüsselgewalt, also die Befugnis der Ehefrau, häusliche Geschäfte ohne Genehmigung des Mannes vorzunehmen, wurde erst 1977 auf die Frauen übertragen.

In Berlin ruft in diesem Jahr ein Bündnis zu einer Demonstration auf unter dem Motto "Heraus zum 8.März 2011! Yasasin 8 Mart! Zusammen Kämpfen gegen Patriarchat, Ausbeutung und Unterdrückung!"

Freitag | 11. März | 16 Uhr | U-BHF Rathaus Neukölln


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