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Samstag, 05.10.2024

VS

Wolfgang Neskovic (Linkspartei) erklärt zum neuen VS-Präsidenten:

Im BND-Untersuchungsausschuss zu Murat Kurnaz legte Hans-Georg Maaßen eine haarsträubende und menschenfeindliche Rechtsauffassung an den Tag. So bestand er darauf, dass die Aufenthaltsgenehmigung des gebürtigen Bremers erloschen sei, da er sich länger als sechs Monate im Ausland aufgehalten habe. Die Tatsache, dass Kurnaz in dieser Zeit von den Amerikanern gewaltsam nach Guantanamo verbracht und dort gefoltert wurde, spielte für Maaßen keine Rolle. Auch nachdem das Verwaltungsgericht Bremen diese abwegige Auslegung im November 2005 zurückwies, zeigte Maaßen sich uneinsichtig.



Die aktuelle Pressemitteilung von insgesamt 36 Nichtregierungsorganisationen gegen die geplante "Verfassungsschutz-Klausel" ist unten stehend dokumentiert.

Wozu die geplante Gesetzesänderung führen kann, haben wir in Frankfurt am Main erlebt. Die Initiative Libertad! gehörte zu den Nutzern des Dritte-Welt-Hauses. Libertad! stand über viele Jahre im Verfassungsschutzbericht des Bundes. Nachdem höchstrichterlich festgestellt wurde, dass die Initiative Libertad! vom BKA jahrelang zu Unrecht überwacht wurde (Erklärung von Libertad! zum BGH-Beschluss und der illegalen Überwachung), tauchte Libertad! nicht mehr in den 2010 bzw. 2011 erschienen "Verfassungsschutzbericht 2009" und "Verfassungsschutzbericht 2010" auf.

Da war es aber schon zu spät für das Dritte-Welt-Haus e.V. in Frankfurt am Main. Bereits 2008 hatte das Finanzamt dem Verein - mit Bezug auf die Initative Libertad! - die Gemeinnützigkeit entzogen (siehe: http://www.linksnavigator.de/node/2001). Der Schaden und die Folgen der Auseinandersetzung mit dem Frankfurter Finanzamt waren immens.



Nach Auffassung der fünfköpfigen Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin war die achtjährige Überwachung von Libertad!-Aktivisten, ihren Mitbewohnern, Freunden und Arbeitsstätten rechtswidrig.

Die Anträge des Verfassungsschutzes auf Überwachung der Telekommunikation und des Briefverkehrs für die Zeit von Oktober 1998 bis Oktober 2006 waren nicht rechtsmäßig, weil sie entgegen des Gesetzestextes teils mündlich erfolgten und damit nachträglich nicht zu überprüfen sind. Außerdem lagen keine ausreichenden Anhaltspunkte vor, die einen solch massiven Eingriff in die Grundrechte legitimierten, zumal nicht belegt werden konnte, dass der VS zuvor alle anderen Mittel ausgeschöpft hat (Stichwort: Subsidiarität). Trotzalledem hat das Bundesinnenministerium die Überwachung angeordnet, und die G10-Kommission hat sie als notwendig erachtet. Die Kommunikation zwischen VS, Innenministerium und G10-Kommission laufe, so die Beklagte, im wesentlichen mündlich.



taz-online, 1.3.2012:

Urteil nach Verfassungschutzexzess: Bespitzelung war unzulässig

Neue Klatsche für den Bundesverfassungsschutz: Das Berliner Verwaltungsgericht hat die jahrelangen Observationen von sechs Berliner Linken für rechtswidrig erklärt



Von Andreas Förster aus: Der Freitag 29.02.2012

64 Jahre alt ist Jochen U. inzwischen, doch seinen Frieden hat der Bäcker aus Kreuzberg immer noch nicht gemacht mit dem deutschen Staat. Als dessen Feind galt er viele Jahre lang, weil er angeblich die linksextremistische „militante gruppe“ (mg) gegründet hatte. Was nicht stimmte und was die Ermittler 2008, nach zehn Jahren übereifrigen Schnüffelns, auch einräumen mussten. Der Bundesgerichtshof rügte 2010 sogar das Vorgehen der Behörden. Seitdem kämpfen U. und seine Freunde, die ebenfalls unschuldig als angebliche mg-Aktivisten verfolgt wurden, um Gerechtigkeit. Sie wollen nachweisen, dass ihre staatlichen Verfolger gegen Recht und Gesetz verstoßen haben.



Gerichtstermin: 1.3.2012, 10.00 Uhr, Saal 1202 (Aushang im Eingangsbereich beachten), VG Berlin, Kirchstr. 7, 10557 Berlin

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) überwachte von November 1998 bis Oktober 2006 linke Aktivisten in Berlin unter dem Vorwand, sie seien Mitglieder der damals agierenden „militanten gruppe“ oder würden diese unterstützen. Betroffen sind sechs Einzelpersonen, eine Bio-Bäckerei und ein Anwaltsbüro. Der Bundesgerichtshof hat am 11.3.2010 entschieden, dass die Überwachung aus strafrechtlicher Sicht rechtswidrig war, weil es gegen die Betroffenen keinen hinreichenden Anfangsverdacht gegeben habe.



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