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Freitag, 22.11.2024

Klassenjustiz in der Schweiz: Andi Stauffacher verurteilt

Seit dem 28. September 2011 fand vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona ein Prozess gegen die langjährige Aktivistin des Revolutionären Aufbau Schweiz und der Rote Hilfe International statt. Die Genossin Andi Stauffacher war von der Bundesanwaltschaft mit enormen Aufwand wegen verschiedener Aktionen gegen Staat und Kapital angeklagt worden. Angeklagt waren Anschläge und Aktionen, die mit der Parole „Für eine revolutionäre Perspektive!“ unterschrieben waren. Eine Parole, so die „Beweisführung“, die bei Geschichte und Gesinnung der angeklagten Genossin, nur von ihr stammen könnte. Die Justiz betitelte die Aktionen fast durchgängig als „Sperengstoffanschläge“, obwohl es sich zum Teil lediglich um das Abfeuern von Sylvesterraketen handelte.

Der Bundesanwalt Stadler forderte dafür eine Bestrafung von viereinhalb Jahren Knast "unter dem Aspekt der Generalprävention". Unter grossen Sicherheitsvorkehrungen ging am 8. November 2011 der zuletzt unterbrochene Prozess weiter.

Das Bundesstrafgericht folgte dem Mix aus Lügen und Halbwahrheiten, geheimdienstlichen „Erkenntnissen“ und „polizeilicher Arbeit“ nur teilweise.

Für zwei der angeklagten Aktionen wurde Andrea letztendlich zu 17 Monaten Haft verurteilt. Eine ebenfalls angeklagte Aktivistin wurde für die drei weiteren Angriffe verurteilt. Dieses Urteil reiht sich damit ein in eine Serie von Ermittlungen Schweizerischer und auch Italienischer StaatsschützerInnen gegen die Aktivistin. Unter anderem wurde 2007 im Zuge der Verhaftungen von vermeintlichen Mitgliedern der PC p-m (Kommunistische Partei politisch-militärisch) in Italien wegen Mitgliedschaft in einer so genannten terroristischen Vereinigung ein bis heute nicht abgeschlossenes Verfahren gegen sie eröffnet, in dessen Zusammenhang es bereits zu massiven Überwachungsmaßnahmen sowie einer Hausdurchsuchung gekommen war.

Freigesprochen wurde die Genossin bezüglich der Brandstiftung am Auto eines Zivilpolizisten und für 3 der 5 eingeklagten Raketenangriffe. 17 Monate ohne Bewährung lautete schliesslich das Urteil für zwei Raketenschüsse, die das Bundesstrafgericht in Übernahme der bundesanwaltschaftlichen Terminologie weiter als "Sprengstoffanschläge" bezeichnete.

Solidarität mit Andrea Stauffacher
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