Prozess gegen Sonja Suder und Christian Gauger beginnt im September
Der Prozess gegen Sonja und Christian wird voraussichtlich am 21. September in Frankfurt am Main beginnen und dann zweimal in der Woche jeweils Dienstags und Freitags stattfinden.
Das Solikomitee Frankfurt wiederholt anlässlich des bevorstehenden Prozessbeginns den Aufruf zu internationalen Aktionstagen: "Macht Eure Solidarität sichtbar! Wir freuen uns besonders in der Woche vor Prozessbeginn auf weitere Kurzberichte und Bilder, die eure Solidarität mit Sonja und Christian und eure Forderungen auf Transparenten oder Flyern in euren jeweiligen Orten und Städten zeigen."
Sonja und Christian wird die Teilnahme an Aktionen der Revolutionären Zellen (RZ) in den 1970er Jahren vorgeworfen. Sie wurden im September 2011 nach dreißig Jahren Exil von Frankreich nach Deutschland ausgeliefert; Sonja sitzt seitdem in U-Haft, Christian ist schwer krank und wurde daher aus der Haft entlassen.
In Frankfurt wird am Vorabend des prozessbeginns eine Veranstaltung stattfinden und zum ersten Prozesstag eine Kundgebung vorm Gericht. Das Solikomitee: "Kommt zum Prozess und zeigt Sonja und Christian Eure Solidarität! Unterstützt auch langfristig unsere Soliarbeit, indem ihr tageweise den Prozess besucht und kritisch begleitet!"
Am 7.Juli fand vor dem Preungesheimer Knast eine lautstarke Kundgebung für Sonja und Christian statt. Gefordert wurde die Freilassung von Sonja und die Einstellung der Verfahren gegen beide. Sonjas Haft dauert inzwischen zehn Monate, dennoch hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt bei der Haftprüfung im Mai entschieden, Sonja weiterhin in der Haft zu belassen.
Vorgeschobene Haftgründe
Das Gericht stellte nicht nur fest,dass aufgrund Sonjas „fortgeschrittenen Alters“ von79 Jahren „besonders hoher Fluchtanreiz“ bestehe. Zusätzlich wurde die Zeitverzögerung damit begründet, dass das Gericht erst ein Gutachten über die mögliche Verhandlungsunfähigkeit von Christian einholen müsse, obwohl diesbezügliche Gutachten schon bei Christians Auslieferung im Herbst 2011 vorlagen.
Die Gründe für Sonjas verlängerte Haft sind offensichtlich vorgeschoben und die Verschleppung des Verfahrens gewollt: Jeder Tag, den Sonja länger im Knast sitzt, ist ein Tag Beugehaft mehr.
Der Ausgang des Prozesses ist nämlich völlig offen und die Beweislage mehr als dürftig. Die Anklage stützt sich allein auf unter folterähnlichen Umständen zustandegekommenen Äußerungen von Hermann Feiling und auf Belastungen des Kronzeugen Hans-Joachim Klein, dessen Aussagen in einem früheren RZ-Verfahren eine andere Kammer desselben Gerichts als unglaubwürdig wertete. Es darf nicht sein, dass derartig gewonnene Erkenntnisse in einem Prozess überhaupt Verwendung finden!
Hier noch einige Fotos der Knastkundgebung am 07. Juli:
[ HOCH ] -
"Wer Folter befürwortet, foltert mit!" Deswegen: Folterbefürworter müssen öffentlich benannt und kenntlich gemacht werden.
gehe zu: Denn sie wissen, was sie tun