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Montag, 25.11.2024

Libertad! begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen den türkischen Staat im Falle des bis heute nicht geklärten Todes von Andrea Wolf

Andrea Wolf, die Gründungsmitglied unserer Initiative Libertad! war, hatte sich Mitte der 90er Jahre der kurdischen Befreiungsbewegung angeschlossen. Nach Aussagen von Augenzeug/innen war sie im Oktober 1998 von türkischen Militärs nach einem Gefecht lebend gefangen genommen, misshandelt und hingerichtet worden. Die türkische Regierung hat sich – wie jetzt in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt – nie ernsthaft um eine Aufklärung der Todesumstände bemüht, geschweige denn die Täter zur Verantwortung gezogen. Wir hoffen, dass dieses Urteil ein Schritt hin zur offiziellen Untersuchung der tatsächlichen Vorgänge sein wird.

Zu Hochzeiten des schmutzigen Krieges gegen die kurdische Befreiungsbewegung war es an der Tagesordnung, gefangene Guerillakämpfer/innen zu misshandeln, zu foltern, zu töten, und noch ihre Leichname zu schänden. Aber die extralegale Hinrichtung einer Deutschen erregt mehr Aufmerksamkeit als die von kurdischen Kämpfer/innen, und ist somit eine Chance, den Blick der Öffentlichkeit auf die aktuellen Geschehnisse in Kurdistan zu lenken:
Seit der Aufkündigung eines einseitigen Waffenstillstands der kurdischen Guerilla am 1.6.2010 wendet die türkische Armee wieder vermehrt Methoden des schmutzigen Krieges an: Vergeltungsaktionen an Zivilist/innen, Bombardierung von Dörfern, extralegale Hinrichtungen von gefangenen Guerillas und von legalen politischen Aktivist/innen.

Zuletzt sollte noch gesagt werden, dass ohne die Unermüdlichkeit der Mutter von Andrea Wolf und durch die Arbeit der Internationalen Unabhängigen Untersuchungskommission (IUK) zur Aufklärung der Todesumstände von Andrea Wolf die ganze Angelegenheit buchstäblich im Sande verlaufen wäre.


[ HOCH ] -

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