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Donnerstag, 28.03.2024

Keine Haftverschonung für Christian Gauger und Sonja Suder

Bei der Haftprüfung am 4. Oktober wurde entschieden, dass der Haftbefehl gegen Christian Gauger außer Vollzug gesetzt wird. Die Staatsanwaltschaft legte allerdings sofort Berufung ein, was dazu führte, dass Christian weiterhin im Knast bleiben muss, und dies in einer Situation die ihn als schwerkrank und haftunfähig beschreibt. Der Anwalt von Christian Gauger stellt in seiner Presseerklärung die Frage "Wie aber soll sich ein Mensch gegen Vorwürfe verteidigen, die über 30 Jahre zurückliegen, wenn er sich nicht mehr an diese Zeit erinnert?"

Am Samstag, 8. Oktober findet vor dem Knast in Frankfurt-Preungesheim ab 16 Uhr eine Solidaritätskundgebung für die beiden Genoss/innen statt.

Presseerklärung von Rechtsanwalt Heiermann:
Köln, 5.10.2011

Presseerklärung
Untersuchungshaft trotz Lebensgefahr weiter fortgesetzt

Am 14.9.2011 wurden Sonja S. (78) und Christian G. (70) nach über zehnjährigen legalem Aufenthalt in Frankreich an Deutschland ausgeliefert und am selben Tag inhaftiert.
Besonders für Christian G. bedeutet die Inhaftierung eine Gefahr für sein Leben. Denn nach einem wiederbelebten plötzlichen Herztod im Oktober 1997, leidet er unter schweren neuropsychologischen Störungen, die ihn u.a. unfähig machen, seine täglich notwendige, komplizierte Medikation einzuhalten.
Der Sachverständige Prof. Bratzke, Rechtsmedizin Frankfurt, hat in einem Gutachten feststellt, dass diese Medikation – unter Gefängnisbedingungen – von einem Arzt verabreicht werden muss. Dennoch ist Christian G. am 29.9.2011 vom Gefängniskrankenhaus Kassel in die JVA Frankfurt verlegt worden, wo diese ärztliche Betreuung nicht sichergestellt ist.

Im Rahmen der mündlichen Haftprüfung sind Staatsanwaltschaft und Gericht nochmals auf diese schweren Gesundheitsgefahren hingewiesen worden. Zwar hat das Gericht den Haftbefehl am 4.10.11 außer Vollzug gesetzt, aber auf die sofort eingelegte Beschwerde der Staatsanwaltschaft Herrn G. weiter inhaftiert. Vor einer Freilassung soll die Entscheidung des Beschwerdegerichts abgewartet werden.

Als Verteidiger von Herrn G. stelle ich fest, dass eine Inhaftierung bei akuter Lebensgefahr niemals gerechtfertigt ist.
Auch die gerichtliche Bestätigung des Haftbefehls ist nicht verständlich, denn in mehreren Gutachten wird Herrn G. bescheinigt, dass sein autobiographisches Gedächtnis und sein Arbeitsgedächtnis erheblich beeinträchtigt sind.
Wie aber soll sich ein Mensch gegen Vorwürfe verteidigen, die über 30 Jahre zurückliegen, wenn er sich nicht mehr an diese Zeit erinnert? Ein gesetzlicher Grund für eine Inhaftierung ist nicht erkennbar. Es ist nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund die Staatsanwaltschaft Fluchtgefahr bei diesem Krankheitsbild auch nur in Erwägung ziehen kann.

Über die Fortdauer der Untersuchungshaft von Frau Sonja S. ist bis zur Stunde noch nicht entschieden.

Heiermann
Rechtsanwalt
Verteidiger von Christian G.


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