Solidarität
27.10.2015: Presseerklärung
Die zuständige Strafkammer des Obersten Gerichtshofs in Caracas, Venezuela, (Tribunal Supremo de Justicia, Sala Penal) hat die Auslieferung von Bernhard Heidbreder an die Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Durchführung eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Inbrandsetzung und Verabredung zu einem Verbrechen, nämlich der Vorbereitung der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, abgelehnt.
Bernhard Heidbreder wird von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe vorgeworfen, sich als Mitglied der linken militanten Gruppe „ D.A.S. K.O.M.I.T.E.E.“ im Oktober 1994 an einem Brandanschlag auf ein Gebäude des Kreiswehrersatzamtes Bad Freienwalde und im April 1995 zusammen mit zwei weiteren Personen einen Sprengstoffanschlag auf den damaligen Rohbau des Abschiebegefängnisses in Berlin-Grünau vorbereitet zu haben. Die Tat gelangte nicht zur Umsetzung. Herr Heidbreder und zwei weitere Personen tauchten unter und wurden bzw. werden seitdem mit internationalem Haftbefehl von den deutschen Sicherheitsbehörden gesucht.
Seit einigen Wochen gibt es neue Solidaritätsplakate für Sonja und Christian, die nach 33 Jahren im Exil von Frankreich an die deutsche Justiz ausgeliefert wurden und denen wegen Aktionen der Revolutionären Zellen (RZ) aus den 1970er Jahren der Prozess vor dem Landgericht Frankfurt am Main gemacht werden soll.
Vor knapp zehn Jahren trat die militante gruppe (mg) auf die politische Bühne. Ihr mehrjährige militante Praxis brachte die Ermittlungsbehörden auf Trab. Sie ermittelten auch gegen Mitglieder von Libertad! - Unrechtmäßig wie der BGH 2010 feststellte.
Im Jahr 2009 wurden drei Berliner Genossen wegen Mitgliedschaft in der mg und versuchter Brandstiftung an Bundeswehr-LKW zu Haftstrafen verurteilt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, d.h. die drei Verurteilten befinden sich noch in Freiheit.
Zu diesen Verfahren hat in Berlin das Bündnis für die Einstellungs der §129(a)-Verfahren Solidarität organisiert. Anderthalb Jahre nach dem Urteil im mg-Prozess legt das Einstellungsbündnis sein Resümee vor. Auf 86 Seiten wird über Antirepression und generelle Probleme der Solidaritätsarbeit, über den mg-Prozess und die öffentliche Wirkung berichtet.
Ein empfehlenswertes Büchlein.
„Meine größte Angst ist momentan, dass viele meiner UnterstützerInnen denken, meine so genannte Prominenz würde mich davor schützen hingerichtet zu werden. Ich kann nur hoffen, dass alle verstehen, dass meine Zeit ausläuft und es dem Staat todernst ist, mich umzubringen“.
Worte von Mumia Abu Jamal im Jahr 1999 angesichts des damals drohenden Hinrichtungstermins. Durch weltweite Proteste und die intensive Arbeit der Anwälte konnte erreicht werden, dass dieser Termin ausgesetzt werden musste, wie schon einmal 1995.
Trotzdem trifft er natürlich damit einen wahren Kern, seine Popularität allein schützt ihn ebenso wenig wie andere zuvor.
Ich erinnere z. Bsp. an Ken Saro Wiwa, den nigerianischen Schriftsteller und Gründer der Organisation „ Bewegung für das Überleben des Ogoni-Volkes“.
Er wurde, nachdem der Druck auf die Regierung und Shell durch Massenproteste stetig wuchs, mit acht anderen Genossen zum Tode verurteilt und am 10.11.1995 regelrecht vor den Augen der Weltöffentlichkeit erhängt. Auch er sollte zum Schweigen gebracht werden. Der anschließende Zorn war groß.
Der internationale Kampftag für die Freiheit aller politischen Gefangenen hat sich den 18. März als Stichtag herausgesucht und knüpft damit an die Rote Hilfe an, die 1923 diesen Tag als »internationalen Tag der Hilfe für die politischen Gefangenen« ausrief.
"Wer Folter befürwortet, foltert mit!" Deswegen: Folterbefürworter müssen öffentlich benannt und kenntlich gemacht werden.
gehe zu: Denn sie wissen, was sie tun