Solidarität ist unsere Waffe!

Freitag, 27.12.2024

Denn sie wissen, was sie tun: Personenregister

Hier die Liste der auf dem Plakat genannten und zitierten Folterbefürwortern: Steinmeier, Kersten, Hanning, Schily, Fromm, Schröder, Uhrlau, Schapper, Wilhelm, Schönbohm, Merkel, Doehring, Schäuble, Depenheuer, Dreier, Roellecke, Jakobs, Herdegen, Brugger, Daschner, Lafontaine, Mackenroth, Bosbach, Wolffsohn
siehe auch: Prof. Bernhard Kretschmer ist kein Folterbefürworter

Kurnaz-Ast

kurnaz-ast

steinmeier.pngSteinmeier, Frank-Walter
1999 - 2005 Kanzleramtschef, dann bis 2009 Außenminister
war maßgeblich an der Entscheidung beteiligt, Murat Kurnaz nicht wieder in die BRD zurück kehren zu lassen. Kurnaz war 2001 in Pakistan wegen Terrorismusverdacht verhaftet worden und wenig später nach Guantanamo überstellt worden. 2002 signalisierte die USA, ihn wegen offenkundiger Unschuld freizulassen. Daraufhin verweigerte die BRD Kurnaz die Einreise. Um dies zu ermöglichen, wurde ihm u.a. in Abwesenheit formal sein Aufenthaltsrecht entzogen.

kersten.pngKersten, Ulrich
1996 - 2004 BKA-Chef, heute Sonderbeauftragter von Interpol bei der UNO
veranlasste ein erneutes Verhör mit Kurnaz durch eigene Beamte. Das BKA fragte schriftlich bei den US-Behörden an, ob sie Kurnaz „wirklich freilassen wollen“.

hanning.pngHanning, August
1998 - 2005 BND-Präsident
plädierte auf Abschiebung in die Türkei, als die mögliche Freilassung zur Debatte stand.

schily.pngSchily, Otto
1998 - 2005 Innenminister
bezeichnete Kurnaz ohne Beweise mehrfach in der Öffentlichkeit als unglaubwürdig. „... zumal glaubwürdige Zeugen berichteten, er habe sich auf den Weg nach Afghanistan gemacht. Stellen Sie sich vor, wir hätten ihn nach Deutschland gelassen und er hätte dann einen Anschlag vorbereitet.“

fromm.pngFromm, Heinz
seit 2000 Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz
sagte Kurnaz ohne Beweise eine Einbindung in eine „islamische Struktur“ nach, von dem in jener Zeit eine „potentielle Gefährdung“ ausgegangen sei.

schroeder.pngSchröder, Gerhard
1998 - 2005 Bundeskanzler
sagte später, „er hätte sich nie mit dem Fall Kurnaz beschäftigt“. Trotzdem unterstützte er die Kampagne gegen Kurnaz, „... offenbar suchte Herr Kurnaz Kontakt zu Islamisten in Pakistan“.

uhrlau.pngUhrlau, Ernst
1998 - 2005 Geheimdienstkoordinator, heute BND-Präsident
unterstützte die Idee der Abschiebung in die Türkei

schaper.pngSchapper, Claus-Henning
1998 - 2003 Staatssekretär im Bundesinnenministerium
entwickelte ein Strategiepapier, wie die Einreise von Kurnaz verhindert werden kann. „Bitte an die amerikanische Seite, den Pass zur Verfügung zu stellen, ... damit die Aufenthaltsgenehmigung physikalisch ungültig gemacht werden kann.“

walter.pngWilhelm, Walter
bis 2007 Leiter des Bremer Verfassungsschutz
schrieb einen neuen Vermerk, mit alten, teils widerlegten Anschuldigungen, wonach Murat Kurnaz „nach seiner Einreise in Pakistan aktiv den Kampf der Taliban/Al Qaida in Afghanistan“ unterstützt habe“. Später behauptete er, Kurnaz hätte mehrere Telefonate mit einem gesuchten Imam geführt. In den umfangreichen Abhörprotokollen findet sich kein derartiges Gespräch.


juristen-ast
Juristen-Ast

schoenbohm.pngSchönbohm, Jörg
1999 - 2009 Innenminister Brandenburgs
„Wenn durch Terroristen eine Gefahr für eine Vielzahl von Menschen drohe, müsse man auch über Folter nachdenken.“

merkel.pngMerkel, Reinhard
Professor für Strafrecht in Hamburg
prägte den Begriff „Rettungsfolter“ und folgerte: „Die Anti-Folter-Konvention, die Europäische Menschenrechtskonvention und der Internationale Pakt für bürgerliche und politische Rechte, alle für Deutschland verbindlich, lassen keinen Zweifel: Folter ist in diesem Land auch nach dem Buchstaben des internationalen Rechts ausnahmslos verboten. Aber durfte der deutsche Staat eine solche absolute völkerrechtliche Verpflichtung eingehen? Das konnte und durfte er möglicherweise nicht.“

doehring.pngDoehring, Karl
emeritierter Professor für Staats- und Völkerrecht in Heidelberg
Zur Folterdebatte: „Nehmen wir ein Beispiel: Jemand wüsste, dass irgendwo eine Autobombe versteckt ist, die eine Millionenstadt in die Luft sprengen könnte. Man ist sich sicher, er weiß, wo diese Bombe ist. Er sagt es aber nicht. Dann muss es eine Grenze geben, wo die Rettung von Menschenleben durch Folter zulässig ist. Es gibt keine unbegrenzten Rechte.“

schaeuble.pngSchäuble, Wolfgang
2005 - 2009 Bundesinnenminister, heute Bundesfinanzminister
weigerte sich rigoros gegen Forderungen, auf Informationen, die möglicherweise unter Folter erpresst wurden, zu verzichten. „Wir werden auch in Zukunft jeden Hinweis nutzen, den wir bekommen können.“

depenheuer.pngDepenheuer, Otto
Professor für Staatsrecht in Köln
„Der Feind ist die Negation des Bürgers im status civilis, er steht als Mensch außerhalb des Gesellschaftsvertrages, aus ihm kann er keine Rechte für sich herleiten. Der Feind ist verfassungstheoretisch nicht Rechtsperson, die das geltende Recht achtet, sondern Gefahr.“

dreier.pngDreier, Horst
Professor am Institut für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht in Würzburg
„Nach Ausschöpfung aller anderen Mittel könnten staatliche Organe sich im Einzelfall damit konfrontiert sehen, die Menschenwürde eines Täters zu verletzen.“

roellecke.pngRoellecke, Gerd
emeritierter Professor für öffentliches Recht und Rechtsphilosophie und ehemaliger Wehrmachtssoldat
„Feinde bestraft man nicht. Feinde ehrt man und vernichtet man.“

jacobs.pngJakobs, Günther
Professor für Strafrecht in Bonn
„Wer den Krieg gewinnt, bestimmt, was Norm ist, und wer verliert, hat sich dieser Bestimmung zu beugen. Wem das alles noch dunkel erscheint, dem sei durch einen Hinweis auf die Taten vom 11. September 2001 blitzartig zu einer Erhellung verholfen. ... Verbrechen bleiben auch dann Verbrechen, wenn sie mit radikalen Absichten und im großen Stil begangen werden. Aber es ist doch sehr wohl zu fragen, ob nicht durch die strikte Fixierung allein auf die Kategorie des Verbrechens dem Staat eine Bindung auferlegt wird – eben die Notwendigkeit, den Täter als Person zu respektieren – die gegenüber einem Terroristen, der die Erwartung generell personalen Verhaltens gerade nicht rechtfertigt, schlechthin unangemessen ist.“

herdegen.pngHerdegen, Matthias
Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Direktor am Institut für Völkerrecht in Bonn, Grundgesetzkommentator
„dass etwa eine willensbrechende und schmerzhafte medizinische Zwangshandlung, die Überwindung willentlicher Steuerung oder die Ausforschung unwillkürlicher Vorgänge etwa durch Wahrheitsdrogen wegen der auf Lebensrettung gerichteten Finalität eben nicht den Würdeanspruch verletzen“.

brugger.pngBrugger, Winfried
Direktor des Instituts für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie in Heidelberg
entwickelt Horrorszenarien, um dann zu begründen: „In solchen Situationen ist Folter nicht nur erlaubt, der Staat habe sogar die Pflicht zu foltern, um als Beispiel Informationen über das Versteck der Bombe zu erhalten. So erstaunlich das klingen mag, die Polizei darf in diesem Fall nicht nur ausnahmsweise foltern, sie muss es sogar in der geschilderten Konstellation. Und die betroffenen Bürger haben einen Anspruch darauf.“


daschner-ast500.png
Daschner-Ast

daschner.pngDaschner, Wolfgang
bis 2004 Frankfurter Polizeivizepräsident
Herbst 2002: „Zur Rettung des Lebens des entführten Kindes habe ich angeordnet, dass der Tatverdächtige nach vorheriger Androhung und unter ärztlicher Aufsicht durch Zufügung von Schmerzen – keine Verletzungen – erneut zu befragen ist.“ Und 2003: „Wir hätten es nicht bei der Drohung belassen. Die Anwendung von Gewalt als letztes Mittel, um Menschenleben zu retten, müsste auch im Verhör erlaubt sein.“

lafontaine.pngLafontaine, Oskar
1995 - 1998 SPD-Vorsitzender, 2007 - 2010 Parteivorsitzender der Linkspartei
meinte zum Fall Daschner: „Ich würde es als Katastrophe für den Rechtsstaat ansehen, wenn dieser Beamte bestraft würde, denn nach meiner Auffassung hat er nach elementarsten sittlichen Geboten unseres Rechtsstaates gehandelt.“

mackenroth.pngMackenroth, Geert
2001 - 2003 Vorsitzender des Deutschen Richterbundes
2004 - 2009 sächsischer Justizminister, heute CDU-Abgeordneter
Zum Fall Daschner: „Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten.“

bosbach.pngBosbach, Wolfgang
CDU und heute Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages
verteidigte die Äußerungen Mackenroths: „Herr M. hat völlig richtig gehandelt, und es ist gut, dass er als Repräsentant des Richterbundes besonderes Gewicht hat.“

wolfsohn.pngWolffsohn, Michael
Historiker für Neuere Geschichte an der Bundeswehr-Universität in München
„Als eines der Mittel gegen Terroristen halte ich Folter oder die Androhung von Folter für legitim. Jawohl.“




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