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Freitag, 22.11.2024

Materialien

(Quelle: autonomes blättchen Nr. 14, September 2013)

... warum dieser text?

Aktuell können wir im Internet verschiedene Fälle finden, in denen Menschen in Zusammenhang mit Ermittlungen im „linksradikalen Spektrum“ aufgefordert werden, ihre DNA abzugeben.



Gerichtstermin: 1.3.2012, 10.00 Uhr, Saal 1202 (Aushang im Eingangsbereich beachten), VG Berlin, Kirchstr. 7, 10557 Berlin

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) überwachte von November 1998 bis Oktober 2006 linke Aktivisten in Berlin unter dem Vorwand, sie seien Mitglieder der damals agierenden „militanten gruppe“ oder würden diese unterstützen. Betroffen sind sechs Einzelpersonen, eine Bio-Bäckerei und ein Anwaltsbüro. Der Bundesgerichtshof hat am 11.3.2010 entschieden, dass die Überwachung aus strafrechtlicher Sicht rechtswidrig war, weil es gegen die Betroffenen keinen hinreichenden Anfangsverdacht gegeben habe.



175 Flüchtlinge starben auf dem Wege in die Bundesrepublik Deutschland oder an den Grenzen, davon allein 131 an den deutschen Ost-Grenzen,
507 Flüchtlinge erlitten beim Grenzübertritt Verletzungen, davon 299 an den deutschen Ost-Grenzen,
154 Flüchtlinge töteten sich angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben bei dem Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen, davon 59 Menschen in Abschiebehaft,
858 Flüchtlinge verletzten sich aus Angst vor der Abschiebung oder aus Protest gegen die drohende Abschiebung (Risiko-Hungerstreiks) oder versuchten, sich umzubringen, davon befanden sich 509 Menschen in Abschiebehaft,
5 Flüchtlinge starben während der Abschiebung und
384 Flüchtlinge wurden durch Zwangsmaßnahmen oder Mißhandlungen während der Abschiebung verletzt,
31 Flüchtlinge kamen nach der Abschiebung in ihrem Herkunftsland zu Tode, und
488 Flüchtlinge wurden im Herkunftsland von Polizei oder Militär mißhandelt und gefoltert oder kamen aufgrund ihrer schweren Erkrankungen in Lebensgefahr,
73 Flüchtlinge verschwanden nach der Abschiebung spurlos,
14 Flüchtlinge starben bei abschiebe-unabhängigen Polizeimaßnahmen,
427 wurden durch Polizei oder Bewachungspersonal verletzt, davon 138 Flüchtlinge in Haft.
67 Flüchtlinge starben bei Bränden oder Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte,
786 Flüchtlinge wurden z.T. erheblich verletzt,
15 Flüchtlinge starben durch rassistische Angriffe auf der Straße und
767 Menschen wurden verletzt.

Durch staatliche Maßnahmen der BRD kamen seit 1993 mindestens 378 Flüchtlinge ums Leben –
durch rassistische Übergriffe und Brände in Flüchtlingsunterkünften starben 82 Menschen.



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