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Mittwoch, 18.12.2024

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»Man kann die Wahrheit nicht fertig übernehmen, man muss sie selbst entdecken auf einem Weg, den keiner für uns gehen und niemand uns ersparen kann.« Marcel Proust

Florian Kalhammer
7. Juli 1962 - 20. September 2015



27.10.2015: Presseerklärung
Die zuständige Strafkammer des Obersten Gerichtshofs in Caracas, Venezuela, (Tribunal Supremo de Justicia, Sala Penal) hat die Auslieferung von Bernhard Heidbreder an die Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Durchführung eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Inbrandsetzung und Verabredung zu einem Verbrechen, nämlich der Vorbereitung der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, abgelehnt.

Bernhard Heidbreder wird von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe vorgeworfen, sich als Mitglied der linken militanten Gruppe „ D.A.S. K.O.M.I.T.E.E.“ im Oktober 1994 an einem Brandanschlag auf ein Gebäude des Kreiswehrersatzamtes Bad Freienwalde und im April 1995 zusammen mit zwei weiteren Personen einen Sprengstoffanschlag auf den damaligen Rohbau des Abschiebegefängnisses in Berlin-Grünau vorbereitet zu haben. Die Tat gelangte nicht zur Umsetzung. Herr Heidbreder und zwei weitere Personen tauchten unter und wurden bzw. werden seitdem mit internationalem Haftbefehl von den deutschen Sicherheitsbehörden gesucht.



Anfang Juni 2015 findet in Oberbayern der G7-Gipfel statt. Wenn die mächtigen der Welt zusammenkommen, ist das ein guter Grund, dagegen etwas zu unternehmen. Das Bündnis gegen den G7-Gipfel am 7./8. Juni 2015 auf Schloss Elmau ruft zu Protest und Widerstand auf. Auch verschiedene Gruppen der radikalen Linken mobilisieren für Juni nach Elmau.



Wolfgang Neskovic (Linkspartei) erklärt zum neuen VS-Präsidenten:

Im BND-Untersuchungsausschuss zu Murat Kurnaz legte Hans-Georg Maaßen eine haarsträubende und menschenfeindliche Rechtsauffassung an den Tag. So bestand er darauf, dass die Aufenthaltsgenehmigung des gebürtigen Bremers erloschen sei, da er sich länger als sechs Monate im Ausland aufgehalten habe. Die Tatsache, dass Kurnaz in dieser Zeit von den Amerikanern gewaltsam nach Guantanamo verbracht und dort gefoltert wurde, spielte für Maaßen keine Rolle. Auch nachdem das Verwaltungsgericht Bremen diese abwegige Auslegung im November 2005 zurückwies, zeigte Maaßen sich uneinsichtig.



Die aktuelle Pressemitteilung von insgesamt 36 Nichtregierungsorganisationen gegen die geplante "Verfassungsschutz-Klausel" ist unten stehend dokumentiert.

Wozu die geplante Gesetzesänderung führen kann, haben wir in Frankfurt am Main erlebt. Die Initiative Libertad! gehörte zu den Nutzern des Dritte-Welt-Hauses. Libertad! stand über viele Jahre im Verfassungsschutzbericht des Bundes. Nachdem höchstrichterlich festgestellt wurde, dass die Initiative Libertad! vom BKA jahrelang zu Unrecht überwacht wurde (Erklärung von Libertad! zum BGH-Beschluss und der illegalen Überwachung), tauchte Libertad! nicht mehr in den 2010 bzw. 2011 erschienen "Verfassungsschutzbericht 2009" und "Verfassungsschutzbericht 2010" auf.

Da war es aber schon zu spät für das Dritte-Welt-Haus e.V. in Frankfurt am Main. Bereits 2008 hatte das Finanzamt dem Verein - mit Bezug auf die Initative Libertad! - die Gemeinnützigkeit entzogen (siehe: http://www.linksnavigator.de/node/2001). Der Schaden und die Folgen der Auseinandersetzung mit dem Frankfurter Finanzamt waren immens.



Vor der Paulskirche protestierten über 500 Menschen mit Rasseln, Trillerpfeifen und Buhrufen gegen Bau und Betrieb der neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen. Die Stadt hatte die Kundgebung untersagen wollen. Einige Meter entfernt demonstrierte der schwarze Block mit Bengalos und schwarzen Pflastersteinen gegen die von Petra Roth angeordneten Verbote von Veranstaltungen während der Blockupy-Tage im Mai:



Am 17. April stellte Bundesministerin Christina Schröder ihr antifeministisches Buch vor. Es gab reichlich Protest, auch von Genossinnen und Genossen aus der Interventionistischen Linken. Die taz erwähnt das IL-Transpi und das RTL-Nachtjournal zeigt es:



Nach Auffassung der fünfköpfigen Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin war die achtjährige Überwachung von Libertad!-Aktivisten, ihren Mitbewohnern, Freunden und Arbeitsstätten rechtswidrig.

Die Anträge des Verfassungsschutzes auf Überwachung der Telekommunikation und des Briefverkehrs für die Zeit von Oktober 1998 bis Oktober 2006 waren nicht rechtsmäßig, weil sie entgegen des Gesetzestextes teils mündlich erfolgten und damit nachträglich nicht zu überprüfen sind. Außerdem lagen keine ausreichenden Anhaltspunkte vor, die einen solch massiven Eingriff in die Grundrechte legitimierten, zumal nicht belegt werden konnte, dass der VS zuvor alle anderen Mittel ausgeschöpft hat (Stichwort: Subsidiarität). Trotzalledem hat das Bundesinnenministerium die Überwachung angeordnet, und die G10-Kommission hat sie als notwendig erachtet. Die Kommunikation zwischen VS, Innenministerium und G10-Kommission laufe, so die Beklagte, im wesentlichen mündlich.



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