BGH: Keine Beugehaft für Ex-RAF
Der Bundesgerichtshof gab der Beschwerde von Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts gegen die angedrohte Beugehaft statt. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Freitag haben sie das Recht, die Aussage zu verweigern, weil sie sich andernfalls wegen ihrer möglichen Beteiligung an anderen RAF-Aktionen selbst belasten könnten. Auf Ersuchen der Bundesanwaltschaft hatte der Ermittlungsrichter des BGH den drei ehemaligen RAF-Mitgliedern bis zu sechs Monate Haft angedroht, um sie zu Aussagen im Fall Siegfried Buback zu zwingen.
[ HOCH ] -
"Wer Folter befürwortet, foltert mit!" Deswegen: Folterbefürworter müssen öffentlich benannt und kenntlich gemacht werden.
gehe zu: Denn sie wissen, was sie tun