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Dienstag, 19.03.2024

„Privat ist nicht politisch“ – Eine Veranstaltung zu Aussageverweigerung

Nachfolgend dokumentieren wir ein Flugblatt, das eine Veranstaltung in Berlin kritisiert, auf der die Organisatoren das Prinzip der Aussageverweigerung in Frage stellten.

Für den 29. Januar 2014 hatten einige Berliner Autonome, die nach Selbstauskunft „schon etwas älter sind“, zu einer Veranstaltung unter dem Titel „Anna und Arthur streiten sich: Aussageverweigerung oder Schweigepflicht?“ ins Cafe Größenwahn der K9 nach Berlin-Friedrichshain geladen. Im Ankündigungstext führten sie aus, dass die Aussageverweigerungskampagne „Anna und Arthur halten’s Maul“ für sie „kein Dogma“ sei und fragten: „(Wo) sollten neue Koordinaten gesetzt werden?“ und „(...) unter welchen Umständen ist gar ein Deal mit dem Gericht denkbar?“ und weiter „Welche Rückschlüsse lassen sich in diesem Zusammenhang aus einigen RZ-Verfahren von RückkehrerInnen aus dem Exil ziehen?“

Auf dem Podium waren der Moderator, ein Vertreter des Bundesvorstandes der Roten Hilfe und ein Berliner Rechtsanwalt und im Publikum der Rückkehrer aus dem Exil T. Kram und der Ex-Gefangene aus der RAF L. Taufer platziert.

Nach den einleitenden Worten des Moderators sprach der zur Veranstaltung eingeladene Genosse der Roten Hilfe, er formulierte u.a. Kritik an dem tendenziösen Veranstaltungstitel und begründete die Bedeutung des Prinzips der Aussageverweigerung. Anschließend sprach der Berliner Rechtsanwalt. Er zählte Beispiele verschiedener Einlassungen von Beschuldigten aus naher und ferner Vergangenheit auf. Er stellte die Einlassungen als strafmildernde Prozessstrategie im Interesse der Beschuldigten dar, die vor Gericht mit hohen Strafen zu rechnen hatten. Konsequent unerwähnt ließ der Anwalt, dass die Einlassungen zuweilen auf Kosten Dritter gingen. So z.B. in dem von ihm angeführten Beispiel aus dem Kaindl-Prozess (Antifa Gençlik): die Einlassungen der Angeklagten belasteten einen abgetauchten Genossen, dem damit eine Rückkehr in die BRD unmöglich gemacht wurde. Der Genosse wurde später in Kurdistan von dem türkischen Militär erschossen. Der Rechtsanwalt verschwieg auch für die Debatte aufschlussreiche Erfahrungen mit Einlassungen: z.B. als die Anwältin der Angeklagten Ingrid Strobl 1989 in einem Verfahren gegen die RZ einen engen Freund als „Mister X“ einführte, dem sie angeblich den von ihr gekauften Wecker übergab. Diese vermutlich zunächst als trickreich angesehene Einlassung führte bei den Ermittlungsbehörden zu Spekulationen über X und belastete eine männliche Person.

Die Darstellung des Rechtsanwalts folgte offensichtlich dem Interesse, Einlassungen zu legitimieren. Zwar sind RechtsanwältInnen von ihrer Funktion her keine RevolutionärInnen, trotzdem könnte man von einem linken Anwalt erwarten, dass er die Interessen einer Bewegung und ihrer Kollektive im Auge behält und Aussagen vor Bullen und Justiz erst einmal als Distanzierung von der Bewegung bewertet, statt sie als Strategie zu rechtfertigen, weils dem individuellen Interesse eines Mandanten entspricht.

Wenn die VeranstalterInnen ein ernsthaftes Interesse an einer politischen Diskussion gehabt hätten, dann hätten sie die Fallstricke einer Einlassung bzw. eines Deals benannt und möglicherweise auf die konkreten Hintergründe und Erfahrungen verwiesen, die einmal zu der Entstehung der Formulierung „Anna und Arthur haltens Maul“ geführt hatten. Mit keinem Wort wurde jedoch auf die Gefahren oder Risiken von Einlassungen und Deals aufmerksam gemacht oder diese problematisiert.

Im Anschluss an die Podiumsbeiträge erhielt Kram vom Moderator das Wort erteilt. Er hielt den bis dahin längsten Beitrag, legte seine Beweggründe für die Rückkehr nach 19 Jahren Exil und für seine Einlassungen bei der BAW dar und erklärte sein Verhalten u.a. mit dem Ende der Geschichte der RZ.

Zu allerletzt sprach Taufer und entlarvte mit seinem Beitrag das Veranstaltungskonzept. Er sagte, dass er nichts zu aktuellen politischen Debatten der radikalen Linken in Deutschland beitragen könne, da es nicht (mehr) seine Geschichte sei, aber zum Thema der Veranstaltung fügte er hinzu, dass auch er eine Einlassung gemacht habe, um nach 17 Jahren aus dem Knast entlassen zu werden. Und Taufer behauptete auch, dass dies auch alle anderen Gefangenen aus der RAF mit lebenslänglichen Haftstrafen getan hätten, um den Knast verlassen zu können. Doch das von vielen Gefangenen im Zuge ihres Entlassungsgesuchs geleistete Abschwören vom bewaffneten Kampf ist keine Einlassung vor Gericht. Es wurden keine Informationen preisgegeben. Mit seiner Behauptung stellte Taufer zudem einige Menschen in ein falsches Licht, die bewusst eine andere Haltung praktiziert haben.

T. Kram und sein Deal

T. Kram war bei den Revolutionären Zellen, ist 1987 untergetaucht und nach 19 Jahren wieder aufgetaucht. Zusammen mit einer Frau der Roten Zora hat er sich Ende 2006 „der Bundesanwaltschaft gestellt“, wie der Spiegel berichtete. Und: „Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe sorgte im vergangenen Dezember [2006] dafür, dass die beiden [...] Abgetauchten gegen Auflagen Haftverschonung bekamen.“

Kram hat über einen Anwalt aus der Illegalität Verhandlungen mit der Bundesanwaltschaft (BAW) aufgenommen, um nach seiner freiwilligen Rückkehr der Untersuchungshaft zu entgehen. Mit Erfolg: Er wurde von U-Haft verschont. Als der Prozess vor dem Stuttgarter Staatsschutzsenat lief, sah die Bundesanwaltschaft seine bisherigen Aussagen für eine Bewährungsstrafe nicht als ausreichend an. So kam es zu einer Einlassung von Thomas Kram während des laufenden Prozesses, in der er u.a. Aussagen zu einem „Treffen mehrerer Revolutionärer Zellen unter Einbeziehung aktiver Militanter aus der Gründerzeit“ machte. Mit dieser Aussage bestätigte er u.a. die Behauptung des Kronzeugen Tarek Mousli aus dem Berliner RZ-Prozess 2001, dass es einen bundesweiten Austausch der RZ-Gruppen gegeben hätte. Derartige Aussagen zu Strukturen haben bei Organisationen gegen die mit dem Paragraphen §129 (a,b) ermittelt wird eine besondere Bedeutung, da sie juristisch die Konstruktion eines „gemeinschaftlichen Tatplanes“ und damit die Ermittlung und ggf. Verurteilung gegen Einzelne ohne konkreten individuellen Tatnachweis ermöglichen.

Kram hatte damals die Einschätzung: „Es wird keinen weiteren RZ-Prozess mehr geben“, womit er seine Einlassung zu legitimieren versuchte. Doch er hatte sich getäuscht. Im September 2011 wurden Sonja Suder und Christian Gauger von Frankreich an die BRD ausgeliefert. Ein Jahr später begann in Frankfurt am Main der Prozess u.a. mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der RZ gegen beide.

Nach wie vor sind nicht alle RZ-Aktionen verjährt. So hat es auch noch nach der Einlassung von Kram ZeugInnenvorladungen bei der BAW wg. des Mordes an Heinz-Herbert Karry gegeben. Es ist der Staat, der entscheidet, wann die Akten geschlossen werden.

Auf der Veranstaltung wurde die politische Dimension und die öffentliche Kritik an der Aussage von Kram nicht transparent gemacht. Einige entpolitisierten die Kritik sogar als „Mobbing“. So konnte das Versprechen der Einladung – eine politische Diskussion zu führen – gar nicht eingelöst werden.

Einlassungen, Deals und die Ehrlichkeit mit sich selbst

Wer einen politischen Prozess führen will, wird vor Gericht auch eine politische Erklärung abgeben. Ein Deal, wie ihn beispielsweise Kram eingefädelt hat, unterscheidet sich davon. Oft werden Deals schon vor Prozessbeginn abgesprochen. Ein Deal bedingt ein Geben und Nehmen. Man sagt etwas aus, was Staatsanwaltschaft oder Gericht hören wollen, dafür gibt es eine Gegenleistung. Man muss dazu beispielsweise Strukturen verraten oder Konstrukte bestätigen. Lässt sich ein Angeklagter oder eine Angeklagte auf einen Deal ein, hat er/sie die Sache nicht mehr in der eigenen Hand. Es ist eine Illusion, wenn er/sie glaubt, die Sache noch im Griff zu haben.

Die Repressionsorgane sind auch nach Jahren dankbar, wenn sie Informationen über illegale Strukturen erhalten und ihnen damit auch die Deutungshoheit gegeben wird, als Sieger Geschichte zu schreiben.

Deals werden in der Regel im Eröffnungsbeschluss des Gerichts und im Urteil bei der Strafzumessung festgehalten. Der Staat kennt den Eröffnungsbeschluss und das schriftliche Urteil von Kram. Einer politischen Diskussion würde es dienen beides öffentlich zu machen. Kram hat auf der Veranstaltung einen „sträflichen Fehler“ eingestandenen, nämlich den kompletten Wortlaut seiner Einlassung nicht sofort veröffentlicht zu haben. Sein Fehler setzt sich fort, solange er Eröffnungsbeschluss und Urteil vorenthält.

Kram hat sich bewusst gegen einen politischen Prozess entschieden. Er setzte nicht auf politische Mobilisierung und Solidarität. Er hat sich vom Kollektiv(gedanken) verabschiedet und einen individuellen Weg eingeschlagen. Er wurde dabei von einigen Freunden unterstützt. Sie haben sich zumindest in diesem Punkt von der Konfrontation mit dem Staat abgewandt.

Nach dem Ende des Prozesses geschah aber nicht das Naheliegende. Kram hat nämlich nicht gesagt „Ich bin Rentner. Ich will Ruhe“. Stattdessen wollte er offensichtlich seine Identität des Revolutionärs in die Gegenwart retten. Mit dieser Einstellung stellte er Antrag auf finanzielle Prozesskostenunterstützung bei der Roten Hilfe. Daraufhin wurde sein Verhalten kritisiert und ein Streit in der Roten Hilfe über die Stoßrichtung der Kampagne für Aussageverweigerung und über den Zweck der Roten-Hilfe-Unterstützungsleistung ausgelöst.

Kram hat seine Identität als Revolutionär und damit auch seine Geschichte aufgegeben. Dafür kann es Gründe geben, die uns nicht bekannt sind. Was aber reitet die Veranstalter, dieses Verhalten auf Grundlage einer unkritischen Auseinandersetzung zu erklären und zu rechtfertigen?

Entscheidungen und ihre Konsequenzen

Die RZ stehen nach wie vor im Fokus der Ermittler, die Akten sind nicht geschlossen. Insofern stimmen die auf der Veranstaltung geäußerten Einschätzungen nicht: Es ist nicht das Ende der Geschichte. Es ist nicht vorbei.

Dies berührt auch Fragen einer radikalen Praxis politischer Kämpfe und wie man mit den jeweiligen Konsequenzen umgeht. Nicht jeder Mensch muss jeden denkbaren Schritt des Kampfes gehen wollen. Es gibt unterschiedliche Formen politisch aktiv zu sein und mit bewussten Entscheidungen, kann das Risiko mit Repression und Knast konfrontiert zu sein reduziert, aber auch nicht ausgeschlossen werden. Wer sich für eine politische Praxis entschieden hat, sollte sich auch mit den Konsequenzen auseinander gesetzt haben, dies gilt insbesondere für den bewaffneten Kampf, bei dem die Konsequenz Repression, Knast oder Tod sein kann. Es klingt hart, aber er/sie hat dann eine historische und praktische Verantwortung bis zum Lebensende.

Krams Konsequenz war 19 Jahre Untergrund. Er hat sich dann für seine Rückkehr entschieden. Was auf der Veranstaltung nicht gesagt wurde: Es ging bei ihm damals um maximal drei Jahre Knast.

Schlussfolgerungen

Auf der Veranstaltung wurde die Position vertreten, dass Aussagen möglich sind, wenn dem Angeklagten der Arsch auf Grundeis geht. Wiederholt kam von den Veranstaltern und aus Teilen des Publikums, der Vorschlag zum Konsens, über den die Anwesenden sich doch einig seien: „Vor Bullen und Staatsanwälten sagen wir nichts. Vor Gericht überlegen wir es uns.“

Eine Einlassung (mit dem Ziel der Strafmilderung) bedeutet immer eine Weitergabe von Informationen an die staatlichen Repressionsorgane und eine politische Niederlage, egal ob diese Aussage vor Bullen oder vor Gericht gemacht wird. Diese auf der Veranstaltung aufgemachte Unterscheidung ist unter diesem Aspekt völlig irrelevant.

Mit der Veranstaltung und ihren oben ausgeführten Statements wurde versucht, Orientierungspunkte zu verschieben und neue Maßstäbe zu setzen. Wenn Aussagen vor Gericht Gang und Gäbe werden, hat das fatale Konsequenzen. Mit Aussagen vor Gericht werden Tür und Tor auch für anderes aufgemacht: Wenn die nächste Zeugenvorladung mit Androhung von Beugehaft kommt, heißt es dann auch, dass man doch ein bisschen aussagen dürfe, um der maximal sechsmonatigen Beugehaft zu entgehen? Dem klaren „Nein!“ der Roten Hilfe schließen wir uns an.

Es geht um die Konsequenz im eigenen Handeln und um die Ehrlichkeit mit sich selbst.

Leute zu verpfeifen, Strukturen zu verraten, Konstrukte der Ermittlungsbehörden zu bestätigen, all das kann einen unabsehbaren Rattenschwanz nach sich ziehen und neue Ermittlungen und Repression lostreten. Jeder trägt Verantwortung gegenüber seiner eigenen politischen Geschichte und der Gegenwart, gegenüber GenossInnen und sich selbst. Da passt kein Bereuen „ich tu‘s nie wieder“! oder ein Distanzieren von militanten Aktionsformen.

Solidarisches, revolutionäres Verhalten zeichnet sich aus durch einen Abstand zu staatlichen Organisationen, aus taktischen Gründen, aber auch aufgrund der Geschichte und Funktion staatlicher Behörden. Ergebnis einer konsequenten Haltung ist Aussageverweigerung. Wenn die politische Haltung schwindet, dann kommt es zu Aussagen.

Der Repression begegnet man mit Solidarität. Natürlich sind auch wir dabei gefragt. Wir dürfen die Betroffenen nicht allein lassen und müssen jedes mal überlegen, wie die Leute, die von Knast oder Beugehaft bedroht sind, unterstützt werden können. Dass das auch bei einer Anklage wegen Jahrzehnte zurückliegender Anschläge der RZ geht, hat der Prozess gegen Sonja Suder und Christian Gauger in Frankfurt am Main bewiesen. Beide hatten doch einiges zu befürchten, immerhin gab es eine Mordanklage. In der Solidaritätsarbeit engagierten sich alte Antiimps genauso wie junge GenossInnen, gerade weil Sonja Suder und Christian Gauger sowie Sibylle S., die dafür fünf Monate Beugehaft kassiert und abgesessen hat, konsequent die Fresse gehalten haben.

Gravierend ist es, wenn Grundsätze wie das Prinzip der Aussageverweigerung in Frage gestellt werden, um einen Freund vor politischer Kritik in Schutz zu nehmen.

Der politische Skandal der Berliner Veranstaltung ist zudem, dass Institutionen wie der Berliner Ermittlungsschuss (EA) und die Zeitung „Interim“ die Veranstaltungsankündigung kritik- und kommentarlos online gestellt bzw. abgedruckt haben. Beide haben damit die Versuche einer Koordinatenverschiebung mitgetragen. Von einem EA erwarten wir die Aussage: „Schnauze halten!“

„Anna und Arthur halten’s Maul“ halten wir für ein zeitloses Prinzip und verbindliche Richtlinie.Die Koordinaten sind und bleiben klar gesteckt: keine Aussagen bei Bullen, Staatsanwaltschaft und Gericht. Aus einem einfachen Grund: Aussageverweigerung ist der beste Schutz. Für andere und für sich selbst. Es gibt keine Alternative für eine revolutionäre Linke.

Z.V.I.T.E.R. - Die Junggebliebenen


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