Klassenjustiz
Seit dem 30. September 2010 läuft in Stuttgart der Prozess gegen das frühere RAF-Mitglied Verena Becker. Hintergrund des Verfahrens ist die Erschießung des damaligen Generalbundesanwalts Buback 1977. Im Laufe des Verfahrens und im Vorfeld des Prozesses wurden bereits mehrere ehemalige Aktive der RAF als Zeug/innen im Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vorgeladen.
So auch Christa Eckes. Obwohl sie zur Zeit des Attentats auf Buback bereits mehrere Jahre im Knast saß, wurde sie vorgeladen und verweigerte die Aussage. Auf Antrag der Bundesanwaltshaft (BAW) wurde daraufhin 6 Monate Beugehaft gegen sie verhängt, die aber zunächst zurückgestellt wurde.
Nach einer erneuten Vorladung, wurde sie, weil inzwischen schwer erkrankt, im November im Krankkenhaus vernommen. Auch dort verweigerte sie die Aussage. Das OLG Stuttgart verhängte am 1. Dezember sechs Monate Beugehaft gegen Christa Eckes.
Seit dem 28. September 2011 fand vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona ein Prozess gegen die langjährige Aktivistin des Revolutionären Aufbau Schweiz und der Rote Hilfe International statt. Die Genossin Andi Stauffacher war von der Bundesanwaltschaft mit enormen Aufwand wegen verschiedener Aktionen gegen Staat und Kapital angeklagt worden. Angeklagt waren Anschläge und Aktionen, die mit der Parole „Für eine revolutionäre Perspektive!“ unterschrieben waren. Eine Parole, so die „Beweisführung“, die bei Geschichte und Gesinnung der angeklagten Genossin, nur von ihr stammen könnte. Die Justiz betitelte die Aktionen fast durchgängig als „Sperengstoffanschläge“, obwohl es sich zum Teil lediglich um das Abfeuern von Sylvesterraketen handelte.
Contra-Info berichtet: Nach einer am Morgen des 6. Oktobers getroffenen Entscheidung des Athener Justizrats wurde für die drei MitgliederInnen des „Revolutionären Kampfes“ für Dienstag, den 11.
Bei der Haftprüfung am 4. Oktober wurde entschieden, dass der Haftbefehl gegen Christian Gauger außer Vollzug gesetzt wird. Die Staatsanwaltschaft legte allerdings sofort Berufung ein, was dazu führte, dass Christian weiterhin im Knast bleiben muss, und dies in einer Situation die ihn als schwerkrank und haftunfähig beschreibt. Der Anwalt von Christian Gauger stellt in seiner Presseerklärung die Frage "Wie aber soll sich ein Mensch gegen Vorwürfe verteidigen, die über 30 Jahre zurückliegen, wenn er sich nicht mehr an diese Zeit erinnert?"
Am Samstag, 8. Oktober findet vor dem Knast in Frankfurt-Preungesheim ab 16 Uhr eine Solidaritätskundgebung für die beiden Genoss/innen statt.
Hoffentlich das BKA - So der Ttitel eines Kommentars von Rainer Balcerowiak in der Ausgabe 3.11.10 zum vermuteten oder tatsächlichen Brandanschlag auf ein Stromversorgungskabel der Berliner S-Bahn.
"Wer Folter befürwortet, foltert mit!" Deswegen: Folterbefürworter müssen öffentlich benannt und kenntlich gemacht werden.
gehe zu: Denn sie wissen, was sie tun