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Sonntag, 24.11.2024

Betr.: 5 MONATE BEUGEHAFT DURCH BGH-BESCHLUSS

Klaus Steinmetz, langjähriger Spitzel des VS-Rheinland-Pfalz, sorgt für erste Verhaftungen zum Zweck der Aussagenerpressung

Bereits am Montag, dem 5.9.1994 wurden in Frankfurt a.M. Gisela Dutzi, Anne Rauch und Axel Wäldele verhaftet.

Grundlage dafür war ein Vorführhaftbefehl des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe. Am Tag darauf wurden alle drei Verhafteten dem BGH zur Zeugenvernehmung vorgeführt. Gegen Gisela Dutzi und Anne Rauch verhängte der BGH 5 Monate Beugehaft. Gisela Dutzi ist seither in der JVA-Leonberg und Anne Rauch in der JVA-Bühl inhaftiert.

Gisela Dutzi ist Gründungsmitglied der internationalen Kampagne "LIBERTAD" für die Freiheit aller politischen Gefangenen.

Zusammen mit Anne Rauch und Axel Wäldele hat sie ebenfalls in der ehemaligen Informationsstelle für politische Gefangene in Frankfurt gearbeitet.

Hintergrund der aktuelle Verhaftungen sind belastende Aussagen von Klaus Steinmetz gegen eine weitere Mitarbeiterin der Informationsstelle und Angehörige eines politischen Gefangenen aus der RAF. In diesem Verfahren hatten Gisela Dutzi, Anne Rauch und Axel Wäldele Zeugenvorladungen.

Klaus Steinmetz war 10 Jahre als Spitzel für den Verfassungsschutzes in der radikalen und revolutionären Linken aktiv. Er ist für die Ermordung von Wolfgang Grams und die Verhaftung von Birgit Hogefeld im Juni letzen Jahres in Bad Kleinen verantwortlich.

Die Zeugenladungen haben das Ziel, die Aussagen des VS-Agenten Klaus Steinmetz zu bestätigen und ihn in der Öffentlichkeit und vor allem für weitere Prozesse, wie z.B. im kommenden Prozeß gegen Birgit Hogefeld, und zukünftig zu erwartende Kriminiali-sierungsversuche juristisch glaubwürdig zu machen.

Der Staatsschutz steht vor dem Dilemma, daß sie zwar über einen bezahlten "Zeugen" verfügen, der bereit ist alles "auszusagen", was BKA, Verfassungsschutz und Bundesanwaltschaft wissen und verfolgen möchten, der aber gleichzeitig bisher in keiner Art und Weise gerichtsverwertbar ist. BAW, BGH und die interessierte Öffentlichkeit wissen: Steinmetz ist ein bezahlter Lügner. Um ihn auf ein brauchbares Zeugenniveau zu heben, ist es wie jetzt im vorliegenden Fall notwendig, zumindest relativ lapidar erscheinende Aussagen durch Steinmetz und Fragen seitens der BAW - Konkret: inwieweit er einen Personalcomputer für die Informationsstelle technisch eingerichtet und betreut habe - von Zeugen bestätigen zu lassen.

Gisela Dutzi und Anne Rauch haben vor dem BGH jede Aussage verweigert - die Strafe dafür heißt: 5 Monate Beugehaft unter 129a-Haftbedingungen. Jeder Besuchsantrag muß der BAW zur Prüfung vorgelegt werden. Gisela Dutzi hat alle 14 Tage 30 Minuten Besuch. Anne Rauch 60 Minuten. Beide mit LKA-Überwachung.

Axel Wäldele hat ebenfalls keine Aussagen gemacht, sondern sich auf den § 55 StGB berufen. Da er von der BAW mit einem weiteren Verfahren bedroht wird, mußte der BGH sein Zeugnisverweigerungsrecht akzeptieren.

DER INITIATIVKREIS "LIBERTAD" PROTESTIERT AUF DAS SCHÄRFSTE GEGEN DIE VERHAFTUNG VON GISELA DUTZI UND ANNE RAUCH UND FORDERT IHRE SOFORTIGE FREILASSUNG!

Der Initiativkreis "LIBERTAD" fordert weiterhin:

- mit allem Nachdruck die Einstellung sämtlicher im Zusammenhang mit Aussagen des VS-Agenten Klaus Steinmetz eingeleiteten Ermittlungsverfahren,

- die vollständige Offenlegung aller Aussagen des Klaus Steinmetz unter Einbeziehung der namentlichen Nennung seiner ehemaligen und aktuellen Führungsoffiziere und der für diese Geheimdienstoperation politisch Verantwortlichen,

- die Veröffentlichung sämtlicher Anweisungen des Verfassungschutzes an den Agenten Klaus Steinmetz, sowie aller Berichte und Gesprächsprotokolle seiner Führungsoffiziere während seiner aktiven 10-jährigen Spitzeltätigkeit in der revolutionären Linken.

Für den Initiativkreis "LIBERTAD"

Hans-Peter Kartenberg


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