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Montag, 25.11.2024

Keine Beugehaft für Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt!

Etwa 30 Jahre nach dem Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) Beugehaft gegen drei ehemalige RAF-Militante verhängt. Brigitte Mohnhaupt, Knut Folkerts und der seit 26 Jahren inhaftierte Christian Klar sollen damit zu einer Aussage gezwungen werden. Wegen des Widerspruchs der Anwält/innen ist der Vollzug noch ausgesetzt; gleichzeitig wurde aber Christian Klar mit der Begründung einer jetzt durch die drohende Beugehaft bestehenden "Fluchtgefahr" die Haftbedingungen verschräft. Der folgende Aufruf versucht gegen die Beugehaft öffentlichen Protest zu organisieren.

{H3}Öffentlicher Aufruf
Keine Beugehaft für Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt!{/H3}

Der Bundesgerichtshof hat auf Antrag der Bundesanwaltschaft entschieden, die drei ehemaligen Mitglieder der RAF Brigitte Mohnhaupt, Knut Folkerts und Christian Klar in Beugehaft zu nehmen, um sie zu Aussagen über das Attentat auf den Generalbundesanwalt Buback zu zwingen.

Mohnhaupt, Folkerts und Klar waren auf Antrag derselben Bundesanwaltschaft wegen des Attentats verurteilt worden und zwischen 18 und 24 Jahren inhaftiert – zum größten Teil in Isolationshaft.

Die Beugehaft wird begründet mit Behauptungen des wegen Beteiligung an der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Schleyer Verurteilten Peter-Jürgen Boock, er habe gehört, es sei Stefan Wisniewski gewesen, der die tödlichen Schüsse auf den Generalbundesanwalt Siegfried Buback abgegeben habe.

In diesem Zusammenhang taucht eine Akte des Bundesamtes für Verfassungsschutz aus dem Jahr 1982 auf, der zufolge eine RAF- Gefangene die „sichere Beweislage“ der Strafverfolgungsbehörden widerlegt habe, mit der die Verurteilung von Folkerts, Mohnhaupt und Klar vom Oberlandesgericht Stuttgart begründet worden war.

Die Bundesanwaltschaft musste inzwischen einräumen, bereits 1982 durch den Verfassungsschutz von dieser Aussage unterrichtet worden zu sein. Bundesinnenminister Schäuble hat dennoch die 26 Jahre alte Akte im Januar 2008 sperren lassen, weil ihre Veröffentlichung "dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde".

Wir, die Unterzeichner, halten es für den Ausdruck eines unerträglichen Zynismus, wenn ein Staat, der ihm vorliegende Erkenntnisse jahrzehntelang vertuscht hat und noch heute vor der Öffentlichkeit verbirgt, seiner Justiz erlaubt, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt nach jahrzehntelanger Haft wieder einzusperren und die jetzt schon 24 Jahre andauernde Inhaftierung von Christian Klar zu verlängern.

Wir sind der Auffassung, dass nach über 30 Jahren eine politische Aufarbeitung dieser Auseinandersetzung möglich sein muss.

Sie können Ihre Unterstützung per Mail mitteilen: unterschrift (at) bellastoria.de
oder postalisch an folgende Adresse:
Bündnis gegen Beugehaft, c/o Schwarzmarkt, Kleiner Schäferkamp 46, 20357 Hamburg
V.i.S.d.P. Ulrike Winkelmann


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