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Donnerstag, 21.11.2024

Zehn Jahre Ausforschung!

Im Oktober 2009 ging der Prozess gegen Oliver, Florian und Axel im sog. mg-Prozess vor dem Berliner Kammergericht zu Ende. Über diesen Prozess und die Ermittlungsverfahren gegen vier weitere Personen wurde allseits ausführlich berichtet ().
In diesem Artikel soll es um die ersten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der militanten gruppe (mg) gehen. Diese Ermittlungen begannen 1998 durch den Verfassungsschutz (VS), ab 2001 wurden sie als Ermittlungsverfahren nach § 129a vom Generalbundesanwalt durch das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeführt. Im Jahr 2008 wurden alle diese Verfahren (gegen insgesamt fünf Personen) eingestellt. Dass diese Verfahren vom Generalbundesanwalt eingestellt wurden bedeutet aber keinesfalls, dass der VS nicht gegen die gleichen Personen weiter ermittelt!

[Dieser Artikel erschien zuerst in "Die Rote Hilfe", Ausgabe 2/10. www.rote-hilfe.de]

Vorgeschichte

Am 9. Mai 2007 durchsuchten im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm etwa 900 Polizisten 42 Objekte in ganz Norddeutschland und Berlin. Als Begründung dienten mehrere Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bildung terroristischer Vereinigungen nach §129a.
Ein Teil der Durchsuchungen richtete sich gegen drei Berliner Mitglieder der Initiative Libertad! (mg-1). Diesen seit vielen Jahren politisch Aktiven wurde vorgeworfen, Gründer der militanten gruppe (mg) zu sein und außerdem verantwortlich zu sein für viele Anschläge in Berlin und Umgebung seit ca. 1995.
Die militante gruppe (mg) hat sich in Berlin und Umgebung seit ihres ersten Auftretens im Juni 2001 zu etwa 27 Anschlägen bekannt. Themen waren dabei ua. Sozialabbau, Antiimperialismus, Repression und Antifaschismus. Die mg griff mit ihren Anschlägen immer wieder aktuelle gesellschaftliche Konflikte auf. Sie bekannte sich zB. im Herbst 2004 auf dem Höhepunkt der Proteste gegen Harz IV zu Brandanschlägen gegen ein Sozialamt und ein Bezirksamt. In ihren zahlreichen Texten versuchte die mg, eine Strategiedebatte innerhalb der radikalen Linken zu organisieren und andere militante Gruppen dazu zu bewegen, eine gemeinsame „Militanzdebatte“ zu führen. Im Sommer 2009 hat die mg ihr Projekt für beendet erklärt.

Bereits am 8. November 2003 behauptete das Magazin Focus in einer im Internet veröffentlichten Vorabmeldung dem Bundeskriminalamt (BKA) seien vier Mitglieder der mg bekannt, gegen sie würde nach §129a ermittelt. Generalbundesanwältin Monika Harms bestätigte die Meldung und erklärte, die Gewalttäter seien bekannt, es würden nur noch ein paar Beweise fehlen. Nach dieser vom einschlägig bekannten Journalisten Hufelschulte lancierten Focus-Meldung, die von vielen Zeitungen begeistert aufgegriffen wurde, passierte auf der öffentlichen Ebene bis zum 9. Mai 2007 überraschenderweise erstmal: gar nichts. Es gab jedoch danach viele Hinweise, dass die Focus-Veröffentlichung den Ermittlern des BKA nicht sehr gelegen kam, sondern nur den guten und möglicherweise lukrativen Beziehungen des oben genannten Journalisten zum BKA geschuldet war. Im Bereich des 8. November 2003 waren nahe der Wohnung einiger der im Focus Beschuldigten in der Umgebung des später geräumten Berliner Hausprojekts Yorckstr. 59 verstärkte Observationen und Video-Überwachung festgestellt worden, was als Vorbereitung einer Durchsuchung angenommen wurde. Aus den Akten ergab sich später, dass es nicht zu einer Durchsuchung kam, weil die BKA-Beamten davon aus gingen, dass durch den Focus-Artikel das Ziel ihrer Durchsuchung schon vorher bekannt geworden und daher die Durchsuchung zu dem Zeitpunkt sinnlos geworden sei.

Bereits im Jahr 2002 hatte einer der später im Focus-Artikel als mg-Gründer Beschuldigten durch Zufall erfahren, dass sein Handy abgehört wird. Durch einen Fehler beim Provider tauchten auf seiner Handy-Rechnung Verbindungen zum BKA in Meckenheim auf: Ihm wurde sozusagen das Abhören durch das BKA auch noch in Rechnung gestellt.

Wie eine Durchsuchung begründet wird

Am 9. Mai 2007 wurden im Zusammenhang mit den drei Beschuldigten im mg-1 Ermittlungsverfahren insgesamt 7 Objekte – Wohnungen, Ferienhaus, Arbeitsstätte, Auto, Büro – durchsucht. Die Beamten beschlagnahmten eine ganze Reihe von Gegenständen, hauptsächlich Computer und Zubehör, Disketten usw., waren aber sehr stark an jeder Art von Finanzen interessiert, z.B. Kontoauszügen, aber auch am Wohnungsmietvertrag und an Werkzeugen wie Zangen usw. Nebenbei wurden auch alte Batterien und Klebeband beschlagnahmt sowie gesammelte Zeitungsartikel und ein Buch: „Der Krieg zwischen Reich und Arm“ von Babeuf. Klingt ja auch gefährlich.
Die Beschuldigten wurden nach der Durchsuchung ED behandelt, Aussagen wurden keine gemacht, eine DNA Abnahme erfolgte nicht, weil sie sich die offensichtlich schon vorher besorgt hatten (lt Akten z.B. Kippen aus Aschenbecher und weggeworfene Apfelreste).

Die Durchsuchungsbeschlüsse waren für alle drei Beschuldigten identisch, was insofern verwunderlich ist, als es in diesen Beschlüssen personenbezogen nur um einen der Beschuldigten geht und der Bezug zu den anderen ausschließlich über „eine enge Verbindung“ hergestellt wird: Diese „enge Verbindung“ ist die Gruppe Libertad!, wo sie in Berlin aber nicht die einzigen Mitglieder sind.
Nachdem im Durchsuchungsbeschluss zuerst allgemein die Gefährlichkeit der mg herausgestellt wurde, ist der erste personenbezogene Satz: „Der Verdacht, dass die Beschuldigten (…) Gründer der terroristischen Vereinigung sind, beruht auf dienstlichen Erkenntnissen, wonach diese drei Personen schon seit Ende der achtziger, Anfang der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts als Aktivisten innerhalb der autonomen, antiimperialistische Szene aufgefallen sind.“ Das ist offensichtlich ein wichtiges Ergebnis nach zu dem Zeitpunkt neun Jahren Ermittlungstätigkeit.
Weitere zentrale Begründungen sind: „Ferner hat (…) am 15. März 2000 unter dem Decknamen „Antonio“ an einer Versammlung teilgenommen, die sich als „Runder Tisch der Militanten“ bezeichnete.“ Der „Runde Tisch der Militanten“ ist ein als Gespräch zwischen verschiedenen „militanten“ Linken abgefasstes Papier, das am 30. März 2000 in der linken Berliner Zeitung Interim veröffentlicht wurde. Dieses „Antonio-Konstrukt“ hat für das Ermittlungsverfahren eine große Bedeutung, darauf wird weiter unten noch genauer eingegangen. Der andere Begründungsstrang ist, dass sich Libertad! 2003 mit dem Thema „RAF=pop“ befasst hat und dieses Thema auch zu der Zeit in einem mg-Papier auftaucht. Das genau dieses Thema zu der Zeit wochenlang in den (Tages-) Zeitungen auch breites Thema war wird weggelassen.
Ein weiterer Höhepunkt des Beschlusses ist, dass die Durchsuchungen jetzt stattfinden müssen, weil die Beschuldigten ja seit dem 8. November 2003 – also seit fast vier Jahren – wissen, dass sie Beschuldigte sind und von daher andere Maßnahmen wie Telefonüberwachung wegen des deswegen konspirativen Verhaltens nicht mehr ausreichen.

Der Sohn kommt dazu

Im Jahr 2003 wurden zwei weitere Ermittlungsverfahren eröffnet. Das eine Ermittlungsverfahren (mg-3) richtet sich gegen einen Freund eines der bisher im mg-1 Verfahren Beschuldigten, das andere (mg-2) gegen einen Sohn des gleichen Beschuldigten. Dieser geriet deshalb in Verdacht, weil er der Sohn des Beschuldigten ist: Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes (VS) und des BKA haben Vater und Sohn ein „vertrauensvolles Verhältnis“. Und das ist natürlich verdächtig, Sippenhaft lässt Grüßen. Der VS behauptet, dass sich der Beschuldigte an der von Libertad! initiierten legalen „Online-Demo“ gegen die Lufthansa AG wegen deren Beteiligung bei Abschiebungen von Flüchtlingen beteiligt hat. Nach VS Angaben sei der Beschuldigte hierbei der Computer-Fachmann gewesen. Und da die mg angeblich zu der Zeit eine eigene Homepage zur Verbreitung ihrer Texte eingerichtet hat, liegt der Schluss nahe, dass er als Computer-Fachmann dafür über seinen Vater als neues Mitglieder der mg angeworben worden ist. Außerdem hat er zwei Jahre vorher bei seinem Vater am Telefon nach einem Lötkolben und nach Sekundenkleber gefragt, was laut BKA wesentliche Gegenstände zum Bau eines Brandsatzes der Marke „Nobelkarossentod“ sind. Außerdem hat er laut Internetrecherche des BKA als Student der Politikwissenschaft eine Hausarbeit über Karl Marx geschrieben. Verdächtig, weil die mg zeitnah in einer Erklärung ein Marx-Zitat verwendet hat.

Dieses Ermittlungsverfahren (mg-2) wurde im April 2008 mangels Tatverdacht eingestellt. Beim Bundesgerichtshof reichte der Betroffene über seine Anwältin Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen ein. Ergebnis war, dass ein Beschluss vom November 2004 zur Telefonüberwachung als rechtswidrig erklärt wurde und zwar wegen der langen Dauer der Telefonüberwachung ohne neue Erkenntnisse (etwas mehr als ein Jahr). In seiner Begründung, warum die anderen Beschlüsse rechtmäßig waren, zitiert der Ermittlungsrichter beim BGH (Hebenstreit) auch wieder das „vertrauensvolle Verhältnis“ zwischen Vater und Sohn als Anfangsverdacht, ohne dass das ihm merkwürdig vorkommt.
Auch gegen diesen Beschluss wurde wiederum beim BGH Beschwerde eingelegt, um die komplette Rechtswidrigkeit der Überwachungsmaßnahmen feststellen zu lassen. Diese Beschwerde wurde abgelehnt. Daraufhin erfolgte Klage beim Bundesverfassungsgericht, die aber nicht angenommen wurde. Die Rote Hilfe hat die Kosten der Anwältin für die Vertretung im Ermittlungsverfahren übernommen.

Die Rolle des Verfassungsschutzes

Der Verfassungsschutz (VS) hat in allen mg-Verfahren eine zentrale Rolle gespielt. Im mg-2 Verfahren hat der VS gegenüber dem BKA das Ermittlungsverfahren angeschoben durch die Behauptung, Erkenntnisse aus der Online-Demo hätten ergeben, er sei Computer-Fachmann. Im mg-1 Ermittlungsverfahren gegen die drei Mitglieder der Gruppe Libertad! ist die Rolle des VS völlig zentral: Der VS hat das BKA sozusagen angewiesen, gegen diese drei Ermittlungen einzuleiten.
Und das geht so: Jahrelang hat der VS in den 90er und frühen 2000er Jahren Bekennerschreiben und Strategiepapiere aus der Berliner Szenezeitung „Interim“ auf die verwendete Wortwahl, den Stil, Satzbau und andere Eigenarten hin untersucht und eine Liste aufgestellt, welche von diesen auf Grund der festgestellten Ähnlichkeiten nach Meinung des VS von den gleichen Leuten verfasst wurden. Der VS hat sozusagen eigene Schriftgutachten erstellt, um Bekennerschreiben und Strategiepapiere, die mit unterschiedlichen (Gruppen-)Namen gekennzeichnet waren, durch Vergleich einem festen Personenkreis zuzuordnen. Anders ausgedrückt behauptet der VS durch Schriftvergleich festgestellt zu haben, dass ein (Groß-)Teil der Anschläge und Bekennerschreiben gegen Ende der 90er Jahre und ein Teil der Strategiepapiere von immer den gleichen Personen unter unterschiedlichen Namen verübt und geschrieben worden sind. Jetzt muss man nur noch die Personen finden!
Ein Mitglied von Libertad! wurde im März 2000 zu einem Treffen eingeladen. Diese Einladung erfolgte offen mit Angabe des Ortes, der Zeit und des Zwecks über ein vom VS abgehörtes Telefon. Es war daher ein Leichtes für den VS, den Kandidaten beim Betreten des genannten Hauses zu fotografieren und dies als großen Observationserfolg darzustellen. Das Treffen war ein Treffen ehemaliger TAZlerInnen, die Jahre vorher aus politischen Gründen mehr oder weniger gemeinsam bei der TAZ aufgehört hatten mit dem Ziel eines Rückblickes. Das war dem VS über abgehörte Telefone bekannt. Aus diesem Treffen machte der VS den „Runden Tisch der Militanten“. Den Teilnehmer am Runden Tisch mit dem Decknamen „Antonio“ ordnete der VS mittels eines eigenen Schriftgutachtens den oben genannten Bekennerschreiben und Strategiepapieren zu. Nun war es logisch zu behaupten, der Observierte sei „Antonio“, unabhängig davon, ob die von „Antonio“ am Runden Tisch geäußerten politischen Positionen und Erfahrungen mit denen der beschuldigten Person übereinstimmen. Dieser ist dem VS nach eigenen Angaben seit Anfang der 80er Jahre bekannt.
Da „Antonio“ am Runden Tisch behauptete, nur in Männergruppen Politik zu machen, kamen zumindest offiziell als weitere Personen für die vom VS konstruierte Gruppe nur Männer in Frage. Also wurden zwei Männer von Libertad! dazugebaut, von denen klar war, dass sie sich schon lange kennen – die Berliner Gruppe von Libertad! insgesamt ging nicht, weil Libertad! eine gemischte Gruppe ist. Als dann 2001 die mg anfing, sich als Gruppe zu Anschlägen zu bekennen – deren Bekennerschreiben natürlich in die Schriftgutachten des VS passten – waren die Drei dann die mg und wurden als solche dem BKA präsentiert mit der Feststellung: die Drei sind es, ermittelt weiter. Fest steht auch, dass dem BKA nicht die ganze Geschichte (TAZ-Treffen) mitgeteilt wurde. Anfangs versuchte sich das BKA auch noch, gegen diese Weisung des VS zur Wehr zu setzen: Das BKA beauftragte ein eigenes, externes wissenschaftliches Schriftgutachten zu „Antonio“, den Bekennerschreiben und Strategiepapieren. Dieses Schriftgutachten kam zu ganz anderen Ergebnissen als der VS, insbesondere legte es lang und breit dar, dass gesprochenes Wort (Antonio am Runden Tisch) nicht mit Schriftstücken verglichen werden kann. Dieses Gutachten ließ das BKA nach Rücksprache mit dem VS unter den Tisch fallen und ermittelte weiter.

Die Ermittlungsmethoden

Im Ermittlungsverfahren gegen die drei mg-1 Beschuldigten setzten VS und BKA praktisch alles ein, was die heutige Technik so hergibt. Telefon, e-mail, Internetnutzung der Beschuldigten, auch am Arbeitsplatz, wurden überwacht, auch die des persönlichen Umfeldes, die Post geöffnet. Aus dem Standort der Zelle, wo sich ein Handy automatisch einloggt, ließ sich der jeweilige etwaige Aufenthaltsort ermitteln. Fahrzeuge, auch der Arbeitsstelle, wurden mit GPS-Peilsendern ausgestattet, der Innenraum eines Privatfahrzeuges verwanzt. Um dieses Fahrzeug verwanzen zu können, wurde großer Aufwand betrieben: Der Privatparkplatz des Fahrzeuges am Wohnort erwies sich wohl als zu ungünstig, die Erkennungsgefahr beim Verwanzen als zu groß eingeschätzt. Deswegen wurde die Zufahrtschranke zum Parkplatz blockiert, so dass das Auto außerhalb abgestellt werden musste. Das BKA ließ dann das geparkte Auto abschleppen, um es in Ruhe verwanzen zu können. Während dieser Zeit wurde auf dem Platz eine von weit her herangeschaffte „Doublette“, also ein gleich aussehendes Fahrzeug, abgestellt.
Die Eingänge der Wohnhäuser und Arbeitsstellen überwachten VS und BKA per Video. Ein Internetladen, von dem aus ein mg-Bekennerschreiben versendet worden war, wurde monatelang videoüberwacht. Als ein 129a Prozess in Naumburg stattfand, bei dem das BKA einen Anschlag erwartete, erfolgte eine Videoüberwachung der Autobahnausfahrten.
Die Beschuldigten wurden speziell nachts regelmäßig von Beamten observiert. Die DNA-Daten der Beschuldigten glich das BKA mit Spuren von den Anschlägen ab, die DNA-Daten der Beschuldigten besorgte sich das BKA ohne deren Wissen. Neben dem politischen Umfeld forschten VS und BKA die persönlichen Daten der Beschuldigten bis zu deren Geburt aus – alles ist in den Akten, von Berufsausbildung, Freundschaften über Kontoauszüge bis zur Geburtsurkunde.
Handy, Telefon GPS und Videoüberwachung wurden dazu benutzt, sich Bewegungsbilder zu verschaffen, insbesondere zu Zeiten, wo es Anschläge gab. Hielt sich der Beschuldigte an einem „neuen“, ungewöhnlichen Ort auf, gingen Beamte dorthin, um sich den Bereich im Hinblick auf „anschlagsrelevante Ziele“ anzuschauen. Ein Spitzel wurde versucht zu platzieren – was misslang -, sehr wahrscheinlich erfolgte auch ein Einbruch in eine Wohnung.
BKA und VS nutzten die Videoüberwachung u.a, um Kontakte festzustellen, aber auch, um z.B. festzustellen, ob der Brief, den ein Beschuldigter beim Verlassen des Hauses in der Hand hält, mit dem vom Bekennerschreiben übereinstimmt.

Eine Einschätzung

Seit mindestens 1998 hat der VS die drei mg-1 Beschuldigten überwacht, am 3.1.2001 teilte der VS der Bundesanwaltschaft mit, die drei Libertad! – Mitglieder seien die Gründer und Mitglieder der mg. Dabei ging es aus Sicht des VS nicht um einen zu prüfenden Verdacht, es wurde eine Feststellung getroffen. Der VS forderte die Bundesanwaltschaft (BAW) auf, diese drei Personen strafrechtlich zu verfolgen. Am 16.7.2001 hat das BKA mit den Ermittlungen begonnen. Parallel zu den Ermittlungen und Überwachungen des BKA hat der VS – mit Wissen des BKA – weiter ermittelt und überwacht. Das BKA hat sich auch öfters der gleichzeitigen Ermittlungen des VS bedient: so wurde nach dem Focus-Artikel Ende 2003 für mehrere Monate die Telefonüberwachung eingestellt – angeblich weil nach dem Bekanntwerden das Telefonverhalten konspirativ geworden sei, vielleicht aber auch deshalb, weil der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof die Telefonüberwachung mal ausnahmsweise nicht genehmigt hatte. Diese Informationen besorgte sich das BKA dann beim VS, der immer weiter überwachte. Die Videoüberwachung lief zum Teil offensichtlich arbeitsteilig.
Offiziell, d.h. rein rechtlich, sind VS und BKA getrennt. In der Realität sieht das jedoch anders aus. Aus einem behaupteten Wissensvorsprung und dem gezielten Weitergeben oder Zurückhalten von Informationen heraus ist der VS offensichtlich in der Lage, BAW und BKA in die gewünschte Richtung zu lenken, zumal beide Behörden das gleiche Ausforschungsinteresse haben. Alle Überwachungsmaßnahmen, die in die Persönlichkeitsrechte eingreifen, müssen beim VS von der G10-Kommission und beim BKA alle drei Monate von einem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof genehmigt werden. Diese Genehmigungen sind eine Farce. Der Ermittlungsrichter in den mg-Verfahren (in der Regel Hebenstreit) hat allein im mg-1 Verfahren von 2001 bis zur Einstellung des Verfahrens 7 Jahre später mehr als 50 solche Überwachungsbeschlüsse auf Antrag des BKA unterschrieben, die nahezu gleichlautend waren und keine neuen Fakten enthielten, außer denen, dass die mg wieder einen Anschlag gemacht hat. Genauso läuft es mit dem VS und der G10-Kommission. Wenn man gutwillig ist, lässt sich das darauf zurückführen, dass G10-Kommission und Ermittlungsrichter auf der Grundlage der von VS und BKA frisierten Ausschnitte der Ermittlungen entscheiden müssen.
Natürlich wollen VS und BKA „militante Aktionen“ aufklären, Erfolge haben. Sie haben aber ein sehr starkes, die Beschäftigung und Bedeutung sicherndes Ausforschungsinteresse. Das wird darüber deutlich, dass nur ca. 2% der Ermittlungsverfahren in einen Prozess münden, über die Verfahren aber unendlich viel Ausforschung betrieben wird. Im Fall des mg-1 Verfahrens bezog sich das Ausforschungsinteresse offensichtlich ganz zentral auf die Gruppe Libertad!. Diese Ausforschung und der dabei betriebene horrende Technik- und Personalaufwand müssen durch die Gefährlichkeit der Beschuldigten begründet werden. Und da wird gelogen und konstruiert, dass sich die Balken biegen. Es geht nicht um (aus juristischer Sicht) Schuld oder Unschuld, sondern um ein im System begründetes Ausforschungsinteresse.
Aus den mg-1 Akten ist ersichtlich, dass die vielfältigen, oben beschriebenen, technischen Möglichkeiten zu einer Datenflut führen, die offensichtlich nur noch schwer zu ordnen ist. Nach dadurch völligem Verlust des Überblicks führen sie zu vielen allein dem Ermittlungsziel untergeordneten Schlussfolgerungen, mit denen sich massenweise Kabarettveranstaltungen füllen lassen – wenn z.B. Telefonaussagen wie „Ist das Paket schon angekommen“ oder „Wo soll ich den Kuchen hinbringen“ höchst verdächtig sind.
Trotzdem ist es natürlich außerordentlich wichtig, diese Ausforschung ernst zu nehmen. Wer hier was verändern will und das vielleicht nicht nur mit Worten, muss sich die Qualität der Ausforschung aneignen. Das ist sicher möglich, erfordert aber die eingehende Auseinandersetzung mit den vorhandenen technischen und apparativen Möglichkeiten von VS und BKA.

Libertad! Berlin


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