Schweiz
Seit dem 28. September 2011 fand vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona ein Prozess gegen die langjährige Aktivistin des Revolutionären Aufbau Schweiz und der Rote Hilfe International statt. Die Genossin Andi Stauffacher war von der Bundesanwaltschaft mit enormen Aufwand wegen verschiedener Aktionen gegen Staat und Kapital angeklagt worden. Angeklagt waren Anschläge und Aktionen, die mit der Parole „Für eine revolutionäre Perspektive!“ unterschrieben waren. Eine Parole, so die „Beweisführung“, die bei Geschichte und Gesinnung der angeklagten Genossin, nur von ihr stammen könnte. Die Justiz betitelte die Aktionen fast durchgängig als „Sperengstoffanschläge“, obwohl es sich zum Teil lediglich um das Abfeuern von Sylvesterraketen handelte.
"Wer Folter befürwortet, foltert mit!" Deswegen: Folterbefürworter müssen öffentlich benannt und kenntlich gemacht werden.
gehe zu: Denn sie wissen, was sie tun