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Samstag, 23.11.2024

Verfassungsschutz abschaffen!

In den letzten Monaten kam es in Berlin, aber auch andernorts, zu mehreren Anquatschversuchen (siehe Berichte auf Indymedia (Nachtrag)). Die angesprochenen linken Aktivistinnen und Aktivisten reagierten richtig und zeigten dem Verfassungsschutz die kalte Schulter. Ein_e Betroffene_r schreibt: "In den letzten Monaten sind in Berlin mehrere Versuche des Verfassungsschutzes, Menschen aus linken Zusammenhängen anzusprechen, öffentlich gemacht worden. Unsere wichtigste Reaktion darauf muss sein, diese Versuche öffentlich zu machen und darüber offen zu sprechen, um Misstrauen und Gerüchten vorzubeugen. Natürlich geht es dabei auch um die angesprochene Person, aber vor allem geht es um die linke und linksradikale Szene insgesamt. Solche Ansprachen sollen uns verunsichern und Misstrauen erzeugen und sind immer auch Versuche, Menschen zu gewinnen. Sie sollen die eigenen Freund_innen, Genoss_innen und Familienangehörigen bespitzeln. Geld, Erpressung und/oder prekäre Lebensverhältnisse sind Hintergründe, auf denen das funktionieren soll. Es kann jede und jeden von uns treffen. Keine Zusammenarbeit mit Justiz, Bullen und Geheimdiensten." Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Dass der Verfassungsschutz (VS) ein mieser Verein ist und allein aus demokratischen Gesichtspunkten abgeschafft gehört, sagen sogar angesehene Bürgerrechtler.

Machenschaften des VS vor allem gegen die DKP sind in dem längst vergriffenen Buch "Schnüffler, Fälscher, Provokateure. Methoden & Praktiken des »Verfassungsschutzes«" (Frankfurt/Main 1985) von Fritz Seibert zusammengetragen worden. Die ein oder andere Geschichte beschreibt auch, wie dem VS gehörig eins ausgewischt wurde. Eine der schönsten Geschichten stammt aus Bremen, nachfolgend ist diese und eine weitere aus Bottrop dokumentiert.

Bremen: Denkzettel Graudenzer Straße

Schadenfreude — so sagt man — ist doch die reinste Freude. Das gilt umso mehr, wenn diejenigen vom Schaden betroffen sind, deren Tun und Lassen an sich keine Sympathie, sondern Ablehnung und Abscheu auslöst. Diejenigen sind: die Damen und Herren vom „Verfassungsschutz".

Die Schadenfreude bei vielen Bürgern Bremens war groß, als Ende Juni 1981 ein dreister Coup des „Verfassungsschutzes" mit einem riesigen Reinfall, mit einer katastrophalen Blamage endete. Das war der Fall „Graudenzer Straße": Eine Anzahl junger Leute hatte in dieser Straße in der Bremer Neustadt eine Wohnung gemietet und bildete eine Wohngemeinschaft. Eine Wohnform, wie sie damals wie heute gerade von jungen Menschen bevorzugt wird. Aber schon die Wahl dieser Wohnform, so harmlos sie jedem Normalbürger anmuten mag, hatte Argwohn und Verdacht des nimmermüden „Verfassungsschutzes" erregt. Also kam man zu dem Schluß, muß das vermeintliche Nest der „Staatsfeinde" beobachtet werden.

So schleppten bald als Handwerker getarnte Männer diverse Kisten und Kartons in das gegenüberliegende Haus (Graudenzer Straße 21). In dem Gepäck verborgen, wie sich später herausstellen sollte, Geräte zur Bespitzelung, zur Observierung. Alsbald hatten die „Handwerker" ihre Geräte installiert. Hinter Gardinen, Tüchern und Mauervorsprüngen versteckt kamen Videokameras und ein großes Teleobjektiv in Anschlag. Etwa eine Woche wurde nun die Wohngemeinschaft vis-á-vis überwacht.

Da sich die James-Bond-Imitatoren bei ihre Beschäftigung reichlich dumm verhielten, blieb ihr Tun nicht lange unentdeckt. Auch die beschnüffelten jungen Leute der Wohngemeinschaft waren aufmerksam geworden. Und sie sannen auf Abhilfe. Nicht jeder läßt sich die penetrante Bespitzelung gefallen. Und so kam der Tag im Juni 1981, der als „schwarzer Tag" in der Geschichte des „Verfassungsschutzes" der stolzen Hansestadt Bremen so schnell nicht vergessen wird.

Die jungen Leute von der Wohngemeinschaft gingen mal eben „nach drüben". Mit einem einfachen Trick („Wir müssen mal schnell mit unseren Kollegen sprechen") gegenüber der Hausbesitzerin verschafften sie sich gewaltlos Einlaß in Nr. 21 und stürmten die Wohnung im Dachgeschoß. Die dort auf Horchposten hockenden zwei Frauen bibberten vor Angst. Tapferkeit „vor dem Staatsfeind" war ja noch nie Sache der Schnüffler. Aber sie durften unbehelligt gehen. Von Panik getrieben liefen sie Hals über Kopf weg.

Aber sie hinterließen ihr „Werkzeug". Dieses Werkzeug: Videogeräte, Fotoapparate, Funkapparaturen, Teleobjektive, Richtmikrophone und anderes, fiel sodann aus dem Fenster und blieb demoliert auf der Straße liegen. Andere junge Leute fotografierten die herrenlos gewordene Schnüffeltechnik auf der Straße.

Aber nicht nur die Technik hatten die Staatsschützer-Damen schnöde im Stich gelassen. Den jungen Leuten von der Wohngemeinschaft fiel noch mehr in die Hände. Das warfen sie nicht aus dem Fenster, sondern nahmen es mit. Bei der Sichtung dieser Gegenstände gab es zunächst einmal Erstaunen. Was sich da nicht alles fand: Ausweispapiere für „Verfassungsschützer", Notizbücher, Namenslisten. Vor allem die Namenslisten waren interessant. Hunderte Namen waren darin vermerkt. Hunderte Personen, die vom „Verfassungsschutz" in Bremen und anderen Orten vermerkt waren und offenbar Schnüffelopfer waren. Auch einige Namen derer, die als Agentenhelfer angeworben waren, ließen sich unschwer identifizieren.

Ein anschließender Polizeieinsatz gegen die Wohngemeinschaft sah fast aus wie ein Einsatz gegen Terroristen. Mehrere Straßen in der Bremer Neustadt wurden abgesperrt, die Wohnungstür der Wohngemeinschaft eingetreten. Die höfliche Frage nach einem Durchsuchungsbefehl wurde nach Angaben der jungen Leute mit Faustschlägen beantwortet. Nur — die Durchsuchung war ergebnislos, die Unterlagen waren weg.

Aber sie waren nur wenige Tage weg. Dann tauchten sie zum Entsetzen des „Verfassungsschutzes" wieder auf. Die Namenslisten und die Fotos der auf der Graudenzer Straße herumliegenden Beweisstücke für die Spitzelei waren vervielfältigt und in Umlauf gebracht worden. Geschäfte mit Fotokopiergeräten sollen in den folgenden Tagen in Bremen eine unverhoffte Konjunktur erlebt haben.

Dreistigkeit und hemmungslose Bespitzelungssucht einerseits, Leichtfertigkeit, Dummheit und Tölpelhaftigkeit andererseits hatten schlagartig ein Licht auf das dunkle Treiben der Schnüffler geworfen. Empörung, aber auch Schadenfreude vieler Bürger in Bremen verband sich mit der fassungslosen Wut der Verantwortlichen über die Dämlichkeit ihrer ausführenden Helfershelfer. Der Bremer Weser-Kurier nannte das alles eine „peinliche Verfassungsschutzpanne". Ähnlich werteten das andere Presseorgane und Medien.

Konsequenzen wurden verlangt. Weniger wegen der skandalösen Praktiken der „Verfassungsschützer", sondern vor allem wegen des „ungeschickten" Verhaltens der „Verfassungsschutz"-Leute. Das Landesamt für „Verfassungsschutz" war in eine Krise geraten. Die Infrastruktur mußte geändert, Mitarbeiter mußten ausgewechselt werden. Der Amtsleiter bot seinen Rücktritt an und auch der Sessel des Herrn Innensenators wackelte zeitweilig bedenklich.

Noch eine Erkenntnis vermittelte der „Denkzettel Graudenzer Straße" der Öffentlichkeit: Nicht nur Gewerkschafter, Sozialdemokraten, Grüne und Kommunisten werden mit Bespitzelung heimgesucht. Schon die harmlose Wahl einer alternativen Wohnform wie die einer Wohngemeinschaft kann verdächtig sein und den geballten Einsatz des Geheimdienstes auf den Plan rufen. Und: Nicht immer stellen sich die „Hüter der Verfassung" so einfältig an wie die in der Graudenzer Straße in Bremen.

Bottrop/Bochum: Die Legende vom „Folter-Betriebsrat”

Bei ihren Anwerbungsversuchen von DKP-Mitgliedern gehen „Verfassungsschützer” gerne damit hausieren, deren Partei sei eh von Spitzeln durchsetzt und in Fraktionen gespalten. Der Spitzelwerber „Herr Madler” alias Siegfried Köntgen, der im Mai 1981 auf das in Bottrop wohnende Bochumer Opel-Betriebsratsmitglied Peter Jaszcyk losgelassen wurde, versuchte es auf die umgekehrte Tour. Den Arbeiter im Opelwerk Bochum versuchte er einzuwickeln mit der Behauptung, beim „Amt” in Köln gebe es zwei Richtungen: eine, die gerne sachlich mit der DKP zusammenarbeiten möchte wie er, der „Herr Madler”, und eine hart antikommunistische Gruppe. Und noch etwas ließ der Werber heraus: den gestandenen Kommunisten und Gewerkschaftler wolle er seinem Vorgesetzten im „Amt”, dem Abteilungsleiter Degenhardt, vor dessen Pensionierung gewissermaßen als Abschiedsgeschenk vermachen.

Von allen bisher geschilderten Fällen unterscheidet sich der Anwerbeversuch von Peter Jaszcyk aber in einem ganz wesentlichen Punkt. Während die „Verfassungsschützer” sonst immer bemüht sind, ihre Tätigkeit sorgfältig zu verdecken und erst recht ihre zahlreichen Pannen nicht publik werden zu lassen, traten sie diesmal die Flucht in die Öffentlichkeit und sogar nach vorne an. So machte der Reinfall von Bottrop bundesweit Schlagzeilen. Aber nicht als der Reinfall eines Spitzelwerbers und eines Bonner Geheimdienstes, sondern als die große „Folter”-Story: Jaszcyk, der brutale Folterer - Siegfried Köntgen, das bemitleidenswerte Opfer.

Lassen wir uns jetzt von Peter Jaszcyk selbst erzählen, wie das alles anfing, und was dann mit einem spektakulären „Folter”-Prozeß endete: „Dieser Köntgen war zum ersten Mal am 22. Mai bei mir, nachmittags. An der Tür stellte er sich meiner Frau als ‚Madler' vor, er möchte mich doch sprechen. Meine Frau holte mich zur Tür und ich hatte den Eindruck: Versicherungsvertreter. Mit etwas ängstlichem Blick nach oben, zu den Nachbarn hin, meinte er: ‚Ich möchte aber nicht vor der Tür mit Ihnen reden.' Auf einen entsprechenden Hinweis meinerseits wehrte er ab: ‚Nein, mit einer Versicherung hat das überhaupt nichts zu tun.' In die Wohnung eingelassen, hat er sich dann als Mitarbeiter des Innenministeriums vorgestellt. Und dann mit so etwas wie frommem Augenaufschlag: ‚Es gibt da zwei Richtungen in unserem Amt. Die einen, die mit Leuten von der DKP ganz gerne zusammenarbeiten würden und wieder andere, die sie als Gegner ansehen.'

Ich hatte sofort gemerkt, was der Junge drauf hat, und war von so viel Frechheit erst mal schockiert. So sagte ich ihm, daß ich heute keine Zeit hätte und ob wir nicht einen anderen Termin machen könnten. Das schien ihm auch eher zu passen, denn meine drei Kinder liefen in der Wohnung herum, und das störte ihn wohl. Wir einigten uns auf den 1. Juni, und ich hatte Zeit, das nächste Treffen gut vorzubereiten.

An diesem Tag befanden sich rechtzeitig drei Freunde von mir in der Wohnung, so, daß er sie nicht sehen konnte. Ich wollte Zeugen haben für das, was man da mit mir vorhatte. Wir waren um 17 Uhr verabredet und ich war krank an diesem Tag. Dies wußte er bereits, denn er hatte zweimal bei Opel in Bochum angerufen, wie sich später im Prozeß zeigte. Der Kerl war also schon eine halbe Stunde früher da, und meine Frau ließ ihn in die Wohnung rein. Er setzte sich in den Sessel da rein.

Doch erst mal versuchte er, das Gespräch in eine Gastwirtschaft zu verlegen. Da ich mich nicht darauf einließ, schien ihm die Sache auf einmal brenzlig zu werden. Außerdem hatte ich durchblicken lassen, ich hätte auch einen Ruf zu verlieren und einige Dinge mehr. Darauf reagierte er sofort auf seine Weise, indem er mir zwanzig Hundertmarkscheine hinblätterte. Nach dem Motto, dafür mußt du doch lange stricken, und bei uns kannst du das jeden Monat verdienen. Als das nicht zog, steckte er das Geld wieder ein. Nun schien es ihm doch ratsamer geworden zu sein, das Feld zu räumen. Aber so wollte ich ihn auch nicht einfach wieder ziehen lassen: ‚Bevor Sie gehen, hätte ich doch gerne Ihren richtigen Namen. Denn Madler heißen Sie bestimmt nicht.'

„Siegfried” will türmen

Indem er sich nun rasch zur Tür wandte, um ohne Preisgabe seines Namens zu verschwinden, entdeckte er meine Freunde. Die Balkontür stand einen Spalt auf, und nun wollte er hier am Tisch vorbei, um sich über den Balkon wegzumachen (Peter Jaszcyks Wohnung liegt im Erdgeschoß). Da habe ich ihn festgehalten, wobei er mir einen Schlag mit dem Arm vor die Brust versetzte. Dafür gab ich ihm einige Ohrfeigen. Während ich ihn festhielt, forderte ich ihn auf, seine Taschen leerzumachen. Er tat das auch, ich brauchte gar nicht nachzuhelfen, und meine Freunde sahen zu. Zum Vorschein kamen Schlüssel, Spesenzettel von Frankfurt, Hamburg und sonstwoher. Auch das Portemonnaie.

Nachdem das alles so vor uns auf dem Tisch lag, fragte ich ihn, wie er zu so einer schmutzigen Arbeit käme. Er meinte, das sei völlig normal aus seiner Sicht. Er sei vorher lange Jahre bei der Bundeswehr gewesen und er habe seinem Chef, dem Herrn Degenhardt, zu seiner Pensionierung versprochen, mich zu gewinnen. Das muß man sich einmal vorstellen. Ich habe versucht, ihm ins Gewissen zu reden, aber bei solchen Leuten hat das gar keinen Sinn.

Bei diesen Sachen auf dem Tisch entdeckten wir auch einen Lottoschein. Er war auf seinen richtigen Namen ausgestellt: Siegfried Köntgen, Weiden. Wir ließen ‚Siegfried', wie ich ihn nun ansprach, seine Sachen wieder einstecken. Danach verließ er die Wohnung, durch die Tür, wie es sich gehört.

Am anderen Tag informierte ich meine Kollegen im Betriebsrat, meine Gewerkschaft und meine Partei über den Anwerbeversuch. Manche Kollegen wollten mir das einfach nicht glauben. Ich habe auch versucht, die Presse zu informieren. Aber das war offensichtlich ein so heißes Eisen, daß keiner dranging.

Es verging so ungefähr eine Woche, ohne daß sich irgend etwas gerührt hätte. Dann, am 8. Juni, erschien Bild am Sonntag mit einem Bericht über einen Spitzel-Anwerbeversuch, der in Essen passiert sein sollte. Kollegen gaben mir das zu lesen, und ich dachte im ersten Augenblick: Mensch, da ist noch so ein Ding passiert. Erst nach längerem Überlegen und Gesprächen mit Kollegen stieg in mir der Verdacht auf, daß eigentlich nur ich gemeint sein könnte. Bei der BamS hatte es im letzten Satz geheißen, daß der Staatsanwalt Ermittlungen aufgenommen habe. Das war offensichtlich als Warnung an mich gedacht, die Sache für mich zu behalten und aufzuhören mit meinen Versuchen, Öffentlichkeit herzustellen.

Für mich war das nur ein Grund mehr, damit weiterzumachen. Die nächste Gelegenheit dazu bot sich mir wieder eine Woche später. Da kam ein Anruf vom Fernsehen, Studio Dortmund. Der Studioleiter hatte von meinem ‚Besuch' erfahren und wollte mit mir ein Interview für das Westdeutsche Fernsehen machen, Regionalprogramm. Es wurde für 13 Uhr vereinbart und ich bin sofort hingefahren. Dieses Interview wurde am 16. Juni gesendet, wodurch in dieser Sache zum ersten Mal breiteste Öffentlichkeit hergestellt war. Nun mußte die andere Seite reagieren.

Es vergingen noch zwei Tage, - es war ein Wochenende - dann kamen die Schlagzeilen. Am ersten verfügbaren Tag nach dem Fernsehinterview hagelte es Beschuldigungen, in denen das Wort ‚Folter' dick herausgestellt wurde. Bis zu dem Interview also Totenstille - und mit einem Schlag vom Schwarzwald bis zur Ostsee war der Name Jaszcyk ein Begriff - als Folterknecht!”

„Folter” in allen Variationen

An dieser Stelle wollen wir den Bericht des Peter Jaszcyk unterbrechen, um zu dokumentieren, wie der „Verfassungsschutz” in den Medien zurückschlug.

Westdeutsche Allgemeine: „DKP-Betriebsrat soll Sicherheitsbeamten mißhandelt haben - ‚Zeitweise sogar in Lebensgefahr'”
Kölnische Rundschau: „Sicherheitsmann in Essen gefoltert”
Abendpost/ Nachtausgabe, Frankfurt: „Gefoltert? Vorwürfe gegen Betriebsrat”
Westfälischer Anzeiger, Hamm: „Betriebsrat folterte Verfassungsschützer”
Expreß, Düsseldorf: „Geheimdienstler gefoltert? Vorwürfe gegen Opel-Betriebsrat”
Süddeutsche Zeitung, München: „Das Verhör der fünf Genossen - Ein Staatsschützer in der Falle”
Ostfriesische Nachrichten, Aurich: „Staatsanwalt: Verfassungsschützer gefoltert?”
Rhein-Zeitung, Koblenz: „Staatsschützer gefoltert?”
Hannoversche Neue Presse: „Verfassungsschützer von Betriebsrat gefoltert?”
Düsseldorfer Nachrichten: „Verbindungsmann war Folterknecht”
Main-Echo, Aschaffenburg: „In der Wohnung eines DKP-Betriebsrats-Mitgliedes der Opel-Werke: Verfassungsschützer nackt an Sessel gefesselt und gefoltert.”

Bei Peter Jaszcyk meldete sich, nachdem ihm der „Verfassungsschutz” zu einem bundesweiten Ruf als Folterer verholfen hatte, ein Kollege. Ob er Lust habe, vor dem „Amt” in Köln bei einer Rundfunksendung im Rahmen der Reihe „Mit dem Ü-Wagen unterwegs” dabeizusein. Hören wir von Peter Jaszcyk wieder selbst, was sich dann vor der Schnüffelzentrale in Köln abspielte:

„Da stand ich also vor dem Ü-Wagen und habe mir die Sprüche angehört, die da so abgezogen wurden. Mit einem Mal fuhren drei dicke Mercedes vor. Im zweiten saß Innenminister Baum (FDP) mit seinen Sicherheitsbeamten. Da habe ich erst so richtig Lust bekommen, da mal raufzumarschieren. So habe ich mir anhören müssen, daß es bei uns Freiheit gebe. Mein Kollege fragte darauf: ‚Aber ich habe einen Kollegen, bei dem ist vor einigen Wochen der Versuch gemacht worden, ihn als Spitzel anzuwerben.' Baum stieß den Grafen von Hardenberg an - ist der Chef des Landesamtes für Verfassungsschutz hier für Nordrhein-Westfalen - und ich hörte, wie er sagte: ‚Der meint den Fall Jaszcyk. Aber da sage ich gleich was dazu.'

In meiner Erregung habe ich das Mikrofon genommen und gesagt, daß ich der Jaszcyk bin. Und dann habe ich ihm erzählt, daß zweitausend Mark da sind, um sie einem Spitzel in den Hals zu werfen und das in einer Situation, wo er den ÖTV-Leuten Geld wegnehmen will. Das sei doch wohl nicht die feine englische Art. Ich sagte ihm, daß er verantwortlich sei für Tausende von Berufsverboten in der Bundesrepublik. Und das alles ging so über den Sender. Das paßte denen natürlich überhaupt nicht. Der Baum unterstellte mir, den Köntgen gefoltert zu haben, aber da fiel ich ihm ins Wort. Danach hat er sich bei mir entschuldigt. Als Jurist dürfte ihm wohl eingefallen sein, daß darüber erst ein Gericht zu entscheiden haben würde.”

Ein Minister möchte kneifen

Soweit der Bericht von Peter Jaszcyk. Da hat also der damalige Innenminister Baum (letzter Bundesinnenminister der SPD/FDP-Koalition) keine Zehntelsekunde gebraucht, bis bei ihm die Klappe Peter Jaszcyk fiel, als die Rede auf den Anwerbungsversuch gegen ein Betriebsratsmitglied kam. Denken wir jetzt zurück an die Zeitungsschlagzeilen über den „Folter”-Fall. Das Schwergewicht liegt auch hier bei der besonderen Hervorhebung des Opel-Betriebsratsmitgliedes. Daß dieser Mann auch Kommunist ist, spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Doch im nachfolgenden Kapitel werden wir erfahren, wie der gleiche Innenminister Baum den Gewerkschaften vorher schon einige Male versprochen hatte, die Bespitzelung von Betriebsräten sei eingestellt worden.

Am 24. Juni 1981 wandten sich der IG-Metall-Vorsitzende Eugen Loderer und sein für die Betriebsrätearbeit zuständiger Vorstandskollege Georg Benz in Sachen Anwerbeversuch Jaszcyk an den Bundesinnenminister, um Aufklärung darüber zu erhalten, „ob es zu den üblichen Methoden des Verfassungsschutz gehöre, Betriebsratsmitglieder anzuwerben, um über ihre Betriebsrats- und Gewerkschaftskollegen an den Verfassungsschutz zu berichten.”

In der ministeriellen Antwort, Geschäftszeichen IS 2 - 614, 251/1 mit Datum 2. Juli 1981, wird zunächst scheinheilig erklärt, daß über den Foltervorwurf erst der Abschluß der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft abgewartet werden müsse. Dann aber beklagte der Minister, „offenbar Beteiligte” hätten „Darstellungen des Vorgangs in die Öffentlichkeit lanciert, die nicht zutreffen, die aber verständlicherweise geeignet sind, bei Mitgliedern Ihrer Gewerkschaft Sorge hervorzurufen”.

Und dann wiederkäute der Minister die bereits am 26. Juni durch seinen Pressesprecher verbreitete „Folter”-Lüge: „Schon jetzt müsse . . . festgestellt werden, daß die Ansprache des Mitgliedes des DKP-Bezirksvorstandes Ruhr-Westfalen, Peter Jaszcyk, durch einen Angehörigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz ausschließlich (dieses Wort ist im Ministerschreiben unterstrichen, F. S.) mit dem Ziele der Informationsgewinnung über die DKP erfolgt sei und keinesfalls Betriebsaktivitäten des Herrn Jaszcyk oder Informationsgewinnung über Personen oder Handlungen aus dem gewerkschaftlichen Bereich zum Gegenstand gehabt habe. Die Folterung des BfV-Angehörigen durch Jaszcyk und weitere Personen, die Gegenstand des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren seien, hätten gerade dem Ziel gegolten, den BfV-Angehörigen zu einer solchen Aussage zu nötigen.”

Dabei hatte der Spitzelwerber Köntgen zu einem Zeitpunkt, als er sich noch seines Erfolges sicher wähnte, Peter Jaszcyk nicht nur mit dem Märchen über eine angeblich kommunistenfreundliche Fraktion im „Amt” zu ködern versucht. Er hatte auch bereits rausgelassen, was man von dem neuen Spitzel erwartete: Informationen aus dem Betrieb und der Gewerkschaft - und eine persönliche Einschätzung eines Sozialdemokraten, der, wie Peter Jaszcyk, Mitglied des Opel-Betriebsrates in Bochum ist.

Bevor es zu dem Strafprozeß kam, versuchten die Spitzelwerber an Peter Jaszcyk Rache zu nehmen mit der Forderung nach Arzt- und Heilkosten für das „Folteropfer” in Höhe von 9181,20 DM. Zu einem Zivilprozeß darüber kam es jedoch nicht, weil Peter Jaszcyk angesichts des drohenden Strafprozesses zu keinerlei Aussagen bereit war. Verfolgt man etwas später den Prozeßverlauf und was er brachte in Bezug auf die angeblichen Folterschäden des Köntgen, so mag man sich seine eigenen Gedanken darüber machen, ob zu ihrer „Auskurierung” wirklich ein wochenlanger Aufenthalt in einer Privatklinik in Bad Wiessee erforderlich war. Man kann es aber auch vergessen.

Dagegen dürfte von öffentlichem Interesse ein ganz bestimmtes Dokument unter den Belegen sein, mit denen die Zahlungsforderungen an Peter Jaszcyk begründet wurden. Es ist ein Formblatt zur „Feststellung der Kranken-Bezüge für die Zeit der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit”, hier des „Köntgen, Siegfried, RA, Personal-Nr. 240439-K-23365”. Wobei RA steht für Regierungsamtmann.

Was also steckt so ein Spitzelwerber Monat für Monat dafür ein, daß er durch die Lande reist und aus ehrlichen Menschen Lumpen zu machen versucht? Im Range eines Regierungsamtmanns - dies dürfte der Regelfall sein - beträgt sein Grundgehalt 2768,41 DM plus Ortszuschlag 623,48 DM, dazu „Zulagen” 100 DM, alles zusammen 3491,89 DM. Aber beim „Verfassungsschutz” gibt es noch ein Zuckerchen dazu: 3841,89 DM „Sicherheitszulage” im Jahr macht runde 320,- DM im Monat mehr und schließlich noch einmal 300,- DM Urlaubsgeld jährlich oder 25,- DM pro Monat.

Mit allem aufgerundet, ist dem Staat so ein Spitzelwerber im Monat seine 3836,89 DM wert. Ein nicht unerheblicher Prozentsatz dieser Summe dürfte pro Monat zusätzlich draufgehen für Spesengelder und ähnliche „Werbungskosten”. Für sie ist, wie wir aus vielen Anwerbefällen wissen, noch nicht einmal ein Beleg erforderlich. Dafür sind also Steuergelder da. Was der Riesenapparat von Schnüfflern verschlingt, das fehlt, ebenso wie die Ausgaben für die Rüstungskosten, überall dort, wo es wirklich um lebenswichtige Belange der Menschen geht. In Großstädten wie in Frankfurt beispielsweise können Löschzüge nur mit halber Besatzung fahren, weil Planstellen der Feuerwehr nicht besetzt werden können.

Ein Zeuge lügt

Sechs Tage lang - am 26., 28., 30. April und am 3., 4., und 5. Mai 1982 - dauerte die Verhandlung vor der VI. Großen Strafkammer des Landgerichtes Essen, in der es um den mißglückten Anwerbeversuch in der Wohnung von Peter Jaszcyk ging. Die Angeklagten: der Werkzeugmacher Peter Jaszcyk, geb. 1943, aus Bottrop; der Hausmeister Dieter Held, geb. 1942, Essen; der Kraftfahrer Werner Held, geb. 1954, Essen; der Kraftfahrer Horst-Dieter Paulukat, geb. 1942, Essen; die Hausfrau Edith Else Jaszcyk, Ehefrau von Peter Jaszcyk. Der Hauptangeklagte hatte sich geweigert, die Namen seiner Freunde zu nennen, die als Zeugen das Fiasko des Spitzelwerbers Köntgen miterlebt hatten. So hatten die „Verfassungsschützer” sich ihre Angeklagten selbst herausgesucht, bis auf Peter Jaszcyk.

Verurteilt wurde nur Peter Jaszcyk, und zwar wegen „gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung”, zu 120 Tagessätzen zu je 50,- DM Geldstrafe, kostenpflichtig. Der „Verfassungsschutz” hatte die Angeklagten für etliche Jahre hinter Gitter bringen wollen. Denn die stehen auf „gemeinschaftliche Handlung, vorsätzlich einen anderen körperlich mißhandelt zu haben und zwar mittels gefährlicher Werkzeuge, eines hinterlistigen Überfalls und einer das Leben gefährdenden Behandlung”. So wollte es die Anklage, und dies soll im einzelnen so ausgesehen haben:

„Nachdem der Zeuge Köntgen von der Angeklagten Edith Jaszcyk unter dem Vorwand, ihr Mann sei krank, in die Wohnung gelockt worden sei, seien die Angeklagten zu I. mit zwei weiteren Personen über den Zeugen Köntgen hergefallen, hätten ihn mit Schlagstöcken und Fäusten niedergeschlagen und ihn an den Haaren in das Wohnzimmer zurückgezerrt. Hier hätten sie ihn in einen Sessel geworfen, seine Arme unter den Lehnen festgeklemmt, ihn entkleidet und ihn in einem etwa halbstündigen Verhör durch weitere Schläge mit Schlagstöcken und Fäusten, Quetschen der Geschlechtsteile, Besprühen von Augen, Mund und Nase mit einer ätzenden Flüssigkeit sowie durch Würgegriffe am Hals gezwungen, Einzelheiten über die Organisation und Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz, seinen Auftrag und seinen Werdegang bei der Behörde freizugeben. Anschließend hätten sie ihm gewaltsam eine halbe Flasche Schnaps eingeflößt.”

Nach derartigen Mißhandlungen, so schlußfolgert jeder halbwegs normale Mensch, kann es für den „Gefolterten” und seine Beschützer, die ihn nach Verlassen des Hauses in Bottrop wieder in Empfang nahmen, doch nur eins gegeben haben: schnell zur Polizei, schnell zum nächsten Arzt. Doch der Weg des Köntgen und seiner Amtsbrüder führte ganz woanders hin - in einige Kneipen. Hier dürfte man sich die Legende zusammenfabuliert haben, die dann zur Anklageschrift ausgebaut worden ist. Doch wie dann im Prozeß das ganze Lügengebäude Stück für Stück zusammenbrach, daran hatte der „Zeuge” Köntgen den Hauptanteil. Er verstrickte sich immer tiefer in Lügen. Dazu noch einmal Peter Jaszcyk:

„Die müssen nach dem ersten Prozeßtag gemerkt haben, daß dieser Köntgen sie mehr reinreitet, als er ihnen nützt. Darauf haben sie am nächsten Morgen einen Dr. Knüppel vom Bundesamt für Verfassungsschutz beigeholt, der um neun Uhr einfach so dasaß. Dabei muß man wissen, daß die anwesenden Journalisten bei Strafandrohung von 100.000 Mark keine Einzelheiten aus dem Prozeßverlauf berichten durften. Einer der Rechtsanwälte fragte, wer das sei. Darauf Dr. Knüppel: ‚Ich bin hier als Vertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutz.' Als er keinen entsprechenden Auftrag seines Amtes vorweisen konnte, wurde er von dem Gerichtsvorsitzenden aus dem Raum gewiesen. Bis er dann mit dem entsprechenden Papier von Köln wieder zurück war, da war der Köntgen schon wieder reihenweise der Lüge überführt worden.”

Wie das so vor sich ging, das entnehmen wir am besten der Urteilsbegründung. Dort ist auch festgehalten, daß die „Verfassungsschützer” nach Rücksprache mit ihrer Zentrale in Köln davon absahen, die Polizei zu benachrichtigen. Es wurde nach einigen Kneipenbesuchen 21.20 Uhr, bis sich Köntgen in Begleitung des Reeh bei seinem Hausarzt einfand - in dessen Wohnung. Der Arzt für Innere Medizin stellte eine Reihe von Quetschungen und Schwellungen fest, die nach Äußerung des Patienten schmerzhaft waren. Ein Urologe, der drei Tage später die durch angebliche Mißhandlungen verursachten Verletzungen im Bereich des Penis attestieren sollte, stellte keinen krankhaften Befund fest.

Köntgen hatte schon bei der Schilderung des „Randgeschehens”, also am Anfang seines Anwerbeversuchs, so gelogen, daß es dazu in der Urteilsbegründung heißt: „Die Angaben des Zeugen Köntgen waren für die Kammer nicht so überzeugend, daß damit die Einlassung des Angeklagten Peter Jaszcyk widerlegt worden wäre. Der Zeuge Köntgen war vor seiner Vernehmung über seine Pflichten als Zeuge belehrt worden. Er wurde auch über den Inhalt der begrenzten Aussagegenehmigung von der Kammer eingehend belehrt. Gleichwohl hatte er am ersten Verhandlungstag der Kammer für das Randgeschehen die in Fachkreisen als ‚Legende' bezeichnete Darstellung wiedergegeben. Dabei handelt es sich um die erfundene Geschichte, die er dem Angeklagten Jaszcyk erzählen sollte, wenn dieser danach fragen sollte. Indem er diese Legende der Kammer im Zeugenstand als wahr geschildert hat, hat er sie zur Lüge werden lassen.”

Köntgen log in Kleinigkeiten. So wollte er mit einem Taxi nach Bottrop gefahren sein, obwohl er bis dorthin seinen privaten PKW benutzte. Und erst, als es um das „Kerngeschehen” ging. Wieder aus der Urteilsbegründung:

Das Ding mit dem „Foltersessel”

„So hat er zur Art der Behandlung und zur Art der Verletzung unterschiedliche Angaben gemacht. Gleich nach dem Verlassen der Wohnung des Angeklagten Jaszcyk hat er dem Zeugen Reeh erklärt, daß er mit Gummiknüppeln zusammengeschlagen und in die Genitalien getreten worden sei. Bei seinem Hausarzt hat er zusätzlich angegeben, ihm seien die Genitalien gequetscht worden, er habe einen Kniestoß in den Bereich der Genitalien erhalten, und ihm sei Spray ins Gesicht gesprüht worden. In seinem schriftlichen Vermerk gegenüber seinem Arbeitgeber vom 3. 6. 1981 hat er dagegen von Gummiknüppeln nichts erwähnt. Bei seiner polizeilichen Aussage am 5. 6. 1981 hat er wiederum nicht erwähnt, daß ihm in die Genitalien getreten worden sei. In der Hauptverhandlung vor der Kammer hat er dann lediglich geschildert, daß einer der Täter ihm mit Wollust die Genitalien gequetscht habe. Mit keinem Wort hat er von Tritten oder Kniestößen in den Genitalbereich gesprochen. Außerdem hat er zum ersten Mal in der Hauptverhandlung erwähnt, daß er während der gesamten Behandlung laut und anhaltend um Hilfe gerufen habe.”

Im Hemd steht der „Verfassungsschutz” auch da, wenn in der Urteilsbegründung der krasse Widerspruch nachgewiesen wird zwischen der gründlichen organisatorischen Vorbereitung dieses Anwerbeversuches und der dummdreisten Behauptung, Köntgen sei von Frau Jaszcyk in die Wohnung „gelockt” worden. Der von Köntgen beschriebene „Foltersessel” wird von der Polizei in einer anderen Wohnung gefunden.

Und das Ergebnis einer mit einem riesigen Aufgebot vorgenommenen Hausdurchsuchung bei den Jaszcyks? Was bringt der Einsatz modernster kriminaltechnischer Untersuchungsmethoden an Spuren? Nichts, gar nichts. Auch nicht an dem angeblichen Foltersessel: „Die Untersuchung dieses sichergestellten Sessels durch das Landeskriminalamt hat jedoch, wie sich aus dessen Gutachten vom 6. 8. 1981 ergibt, zu dem Ergebnis geführt, daß trotz genauester Untersuchungsmethoden keinerlei Anhaftungen von Blut, Schweiß, Erbrochenem, Speichel oder anderen Bestandteilen an dem Sessel festgestellt werden konnten. Nach dem Gutachten kann das Fehlen von Übertragungsspuren in diesem Falle sogar eher als Ausschluß des von dem Zeugen geschilderten Sachverhalts interpretiert werden.”

Bleibt also die Schilderung des tatsächlichen Vorgangs, wie sie Peter Jaszcyk gegeben hat. Und da waren noch die „Mittäter”, die alle ein einwandfreies Alibi vorweisen konnten. Und da waren die bei dem Hausarzt gemachten Polaroidfotos, mit denen „Verfassungsschützer” Köntgen die „Sexfolter” zu belegen versuchte. Dazu in der Urteilsbegründung: „Die von dem Zeugen angefertigten Polaroidfotos zeigen nicht den Genitalbereich des Zeugen Köntgen. Dieser war bei den Aufnahmen mit einer Unterhose bekleidet, die zwar etwas herabgezogen war, den Genitalbereich jedoch noch bedeckte.”

Die Zeit zwischen dem Geschehen in seiner Wohnung und dem Prozeß war für Peter Jaszcyk und seine Familie eine Zeit schwerster seelischer Belastung. Er erinnert sich: „Was mich in dieser Zeit hochgehalten hat, das ist die Tatsache, daß ich viele Freunde hatte. Besonders schwer mitgenommen hat das damals meine Frau. Sie hat vierzig Pfund abgenommen, sah aus wie der Tod. Wenn wir zum Einkaufen gefahren sind oder mit unserer Familie einen Samstags- oder Sonntagsausflug gemacht haben, dann war jemand mit dem Auto hinter uns her. Wenn wir ausstiegen, dann machten sie einen kleinen Haken und dann stand da einer und fotografierte uns. Die haben meinen ganzen Bekanntenkreis total observiert, und das waren besonders Kollegen von mir.”

Der Versuch der Spitzelwerber, sich an Peter Jaszcyk mit Hilfe der Justiz zu, rächen, hat nicht nur dazu geführt, daß eine Reihe ihrer schmutzigen Methoden gerichtsnotorisch wurden, daß viele Menschen erkennen konnten, welche Typen da auf ehrliche Arbeiter losgelassen werden. Er hat damals eine breite Solidaritätsbewegung ausgelöst, die sich in mehreren tausend Unterschriften ausdrückte.

Diese Niederlage, dem „Verfassungsschutz” durch Peter Jaszcyk bereitet, darf jedoch auf keinen Fall als Empfehlung zur Nachahmung aufgefaßt werden. Wenn der Agentenwerber an der Tür klingelt, dann darf es keine Überlegung geben, ob man ihn vielleicht aufs Kreuz legen könnte oder ihm die Tür weisen soll. Da kann es nur diese Antwort geben: Erstens die Tür weisen und möglichst so, daß die ganze Nachbarschaft merkt, was hier gespielt werden soll; zweitens an die Öffentlichkeit treten; drittens sofort die Partei, die Gewerkschaft und jede andere Organisation oder Vereinigung informieren, in der man tätig ist.


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