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Dienstag, 19.03.2024

36 NGOs erklären: Verfassungsschutz-Klausel gefährdet gemeinnützige Organisationen

Die aktuelle Pressemitteilung von insgesamt 36 Nichtregierungsorganisationen gegen die geplante "Verfassungsschutz-Klausel" ist unten stehend dokumentiert.

Wozu die geplante Gesetzesänderung führen kann, haben wir in Frankfurt am Main erlebt. Die Initiative Libertad! gehörte zu den Nutzern des Dritte-Welt-Hauses. Libertad! stand über viele Jahre im Verfassungsschutzbericht des Bundes. Nachdem höchstrichterlich festgestellt wurde, dass die Initiative Libertad! vom BKA jahrelang zu Unrecht überwacht wurde (Erklärung von Libertad! zum BGH-Beschluss und der illegalen Überwachung), tauchte Libertad! nicht mehr in den 2010 bzw. 2011 erschienen "Verfassungsschutzbericht 2009" und "Verfassungsschutzbericht 2010" auf.

Da war es aber schon zu spät für das Dritte-Welt-Haus e.V. in Frankfurt am Main. Bereits 2008 hatte das Finanzamt dem Verein - mit Bezug auf die Initative Libertad! - die Gemeinnützigkeit entzogen (siehe: http://www.linksnavigator.de/node/2001). Der Schaden und die Folgen der Auseinandersetzung mit dem Frankfurter Finanzamt waren immens.

36 NGOs kritisieren geplantes Steuergesetz 2013. Offener Brief an Bundestagsabgeordnete

Zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich gegen ein Gesetzesvorhaben gewandt, das dem Verfassungsschutz ermöglichen würde, de facto über den Fortbestand gemeinnütziger Organisationen zu entscheiden. Sie forderten die Bundestagsabgeordneten jetzt in einem offenen Brief auf, dem Steuergesetz 2013, das morgen in erster Lesung im Parlament debattiert wird, ihre Zustimmung zu verweigern. Mit dem vorgelegten Gesetz will die Bundesregierung die Abgabenordnung (AO) so ändern, dass Organisationen, die in einem Verfassungsschutzbericht im Zusammenhang mit Extremismus genannt werden, die Gemeinnützigkeit ohne Prüfung entzogen wird (§51, Absatz 3, AO).

Initiatoren des offenen Briefes sind Attac und die Umweltschutzorganisation Robin Wood. Zu den 36 Unterzeichnenden gehören unter anderem die Humanistische Union, Greenpeace, Medico International, der BUND, Pro Asyl, Lobby Control und das Komitee für Grundrechte und Demokratie.

In den jährlich 17 Verfassungsschutzberichten von Bund und Ländern sind schon viele Organisationen aufgetaucht, ohne dass es konsistente Kriterien dafür gäbe. Das Problem beginnt bereits beim Begriff "Extremismus". Mehrere Gutachten, darunter eines vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, haben festgestellt, dass die vom Verfassungsschutz verwendete Bezeichnung "Extremismus" kein definierter Rechtsbegriff ist. Er wird in keinem einzigen Gesetzestext verwendet – mit Ausnahme der Abgabenordnung!

Betroffene Organisationen würden nicht einmal angehört. Der Verfassungsschutz wäre damit Kläger und Richter zugleich – und müsste nicht einmal seine Quellen offenlegen. Das widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien und würde dem Verfassungsschutz eine inakzeptable Macht über einen wichtigen Teil der Zivilgesellschaft geben.

Der Verlust der Gemeinnützigkeit würde für viele Organisationen das Aus bedeuten: Spenden an sie wären nicht mehr steuerlich absetzbar, die Befreiung von der Körperschaftssteuer wäre aufgehoben, und unter Umständen würden hohe Steuernachforderungen fällig.

Die geplante Änderung verschärft eine Regelung, die erst 2009 in die Abgabenordnung aufgenommen wurde. Schon dabei hat sich gezeigt, dass die rechtliche Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit im Einzelfall länger dauert, als eine betroffene Organisation unter erschwerten Bedingungen finanziell überleben kann.

Deshalb fordern die Unterzeichner des Briefes, den betreffenden Paragrafen ganz aus der Abgabenordnung zu streichen.

Dokument: Offener Brief an die Abgeordneten des Bundestags


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