Beugehaft
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19.01.2012 mitgeteilt, dass die vom OLG Stuttgart verhängte Beugehaft gegen Christa aufgehoben ist. Die Anordnung verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da Eckes schwer erkrankt sei, entschied der BGH in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss.
Seit dem 30. September 2010 läuft in Stuttgart der Prozess gegen das frühere RAF-Mitglied Verena Becker. Hintergrund des Verfahrens ist die Erschießung des damaligen Generalbundesanwalts Buback 1977. Im Laufe des Verfahrens und im Vorfeld des Prozesses wurden bereits mehrere ehemalige Aktive der RAF als Zeug/innen im Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vorgeladen.
So auch Christa Eckes. Obwohl sie zur Zeit des Attentats auf Buback bereits mehrere Jahre im Knast saß, wurde sie vorgeladen und verweigerte die Aussage. Auf Antrag der Bundesanwaltshaft (BAW) wurde daraufhin 6 Monate Beugehaft gegen sie verhängt, die aber zunächst zurückgestellt wurde.
Nach einer erneuten Vorladung, wurde sie, weil inzwischen schwer erkrankt, im November im Krankkenhaus vernommen. Auch dort verweigerte sie die Aussage. Das OLG Stuttgart verhängte am 1. Dezember sechs Monate Beugehaft gegen Christa Eckes.
"Wer Folter befürwortet, foltert mit!" Deswegen: Folterbefürworter müssen öffentlich benannt und kenntlich gemacht werden.
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