Presseerklärung
Gerichtstermin: 1.3.2012, 10.00 Uhr, Saal 1202 (Aushang im Eingangsbereich beachten), VG Berlin, Kirchstr. 7, 10557 Berlin
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) überwachte von November 1998 bis Oktober 2006 linke Aktivisten in Berlin unter dem Vorwand, sie seien Mitglieder der damals agierenden „militanten gruppe“ oder würden diese unterstützen. Betroffen sind sechs Einzelpersonen, eine Bio-Bäckerei und ein Anwaltsbüro. Der Bundesgerichtshof hat am 11.3.2010 entschieden, dass die Überwachung aus strafrechtlicher Sicht rechtswidrig war, weil es gegen die Betroffenen keinen hinreichenden Anfangsverdacht gegeben habe.
Andrea Wolf, die Gründungsmitglied unserer Initiative Libertad! war, hatte sich Mitte der 90er Jahre der kurdischen Befreiungsbewegung angeschlossen. Nach Aussagen von Augenzeug/innen war sie im Oktober 1998 von türkischen Militärs nach einem Gefecht lebend gefangen genommen, misshandelt und hingerichtet worden.
Anwältin fordert: „Jetzt müssen endlich die verantwortlichen türkischen Militärs wegen vorsätzlicher Tötung von Andrea Wolf vor Gericht gestellt werden!“
Im Fall der Tötung der Münchnerin Andrea Wolf gibt es nach nunmehr über sieben Jahren ein Urteil gegen den türkischen Staat: In seiner Entscheidung vom 8.6.2010, verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Türkei wegen eines Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), weil „die nationalen Behörden entgegen den Forderungen von Artikel 2* der Konvention keine adäquate und effektive Untersuchung in Bezug auf das Schicksal der Tochter der Klägerin (Anmerkung: die Mutter von Andrea Wolf) geführt haben“. Die Türkei wird darüber hinaus zur Zahlung einer „angemessenen Genugtuung für die seelischen Leiden“ an Lilo Wolf, die Mutter der getöteten Andrea Wolf, verurteilt.
[siehe auch: Libertad! begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen den türkischen Staat im Falle des bis heute nicht geklärten Todes von Andrea Wolf]
"Viel Rauch, kein Feuer" titelten wir 2003 unseren Text zu den Pressemeldungen über die "Enttarnung der Anführer der militanten gruppe (mg)". Das BKA meinte drei davon in Libertad! entdeckt zu haben und lancierte eine entsprechende Meldung im Nachrichtenmagazin "Focus". Dem war bereits eine jahrelange Bespitzelung vorausgegangen - und es folgten weitere Jahre dauerhafteter Telefon- und Internetüberwachung, Hauseingänge wurden videoüberwacht, PKWs mit Abhörmikrophonen und Peilsendern ausgestattet, zeitweise wurden unsere Genossen auf Schritt und Tritt observiert. Auch wurde versucht, einen Spitzel in die Berliner Libertad!-Ortsgruppe einzuschleusen, was scheiterte. Während der Razzia vor dem G8-Gipfel 2007 wurden Wohnräume, Arbeitsstellen und unser Berliner Libertad!-Büro durchsucht.
Diese Ermittlungen begannen 1998 durch den Verfassungsschutz (VS), ab 2001 wurden sie als Ermittlungsverfahren nach §129a vom Generalbundesanwalt durch das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeführt. (Siehe: Zehn Jahre Ausforschung!) Im Jahr 2008 wurden alle diese Verfahren (gegen insgesamt fünf Personen) eingestellt. Jetzt erklärte der Bundesgerichtshof in einem Beschluss die jahrelange Überwachung nachträglich für rechtswidrig: Es bestand gar kein Anfangsverdacht. Und: Verfassungsschutz und BKA ertricksten sich durch Unterschlagung entlastener Informationen, durch Lüge und Täuschung mehrere Dutzend richterliche Überwachungsgenehmigungen.
"Politisch dienen diese Ermittlungen dazu, eine Spaltung zwischen "berechtigtem" Protest und vermeintlich "extremistischen" Linken zu inszenieren und eine gemeinsame Organisierung von Widerstand zu verhindern. Das wurde vor dem G8-Gipfel 2007 versucht. Heute wird mit Macht versucht, den sich formierenden Protest gegen die kapitalistische Krisenpolitik und gegen den Afghanistankrieg zu spalten. Diesen Widerstand auszuweiten, dafür arbeiten wir.
Wir sind alle militant."
Hier unsere die Ereignisse zusammenfassende Presseinformation vom 19. Juni 2010:
Die Neuigkeiten rund um den NATO-Gipfel 2009 reißen nicht ab, die Gerüchteküche in Kehl und Umgebung brodelt und ist kurz vorm Siedepunkt.
Laut Presseberichten soll der gesamte Hafen mit den dort ansässigen Firmen stillgelegt werden: Zwangsurlaub für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen? Lässt es darauf schließen, dass der Nato-Gipfel doch in Kehl stattfinden wird - und nur das "Beiprogramm" in Baden-Baden und Strasbourg?
Am 8.11.2003 lancierte das Magazin Focus die Vorabmeldung, dem Bundeskriminalamt seien die "Anführer der militanten gruppe (mg) ins Netz gegangen." Zahlreiche Medien übernahmen und verbreiteten die Meldung, in der vier Männer aus Berlin mit Vornamen und abgekürzten Nachnamen genannt wurden. Am Montag, den 10.11.2003 erschien schließlich ein Artikel, in dem Details aus abgehörten Telefongesprächen wiedergegeben und über das Privat- und Arbeitsleben der Betreffenden berichtet wurde. Es zeigte sich, dass Aktivisten von Libertad! gemeint waren. Dazu unsere Stellungnahme.
"Wer Folter befürwortet, foltert mit!" Deswegen: Folterbefürworter müssen öffentlich benannt und kenntlich gemacht werden.
gehe zu: Denn sie wissen, was sie tun