§§129ff
Am 8. Dezember beginnt vor dem OLG Düsseldorf der Prozess gegen Heike Schrader. Der Journalistin wird vorgeworfen, in den Jahren 1996 bis 1999 "Mitglied einer terroristischen Vereinigung", nämlich der DHKP-C, gewesen zu sein. Das Verfahren wird am 8., 9. und 10. Dezember jeweils 10 Uhr im Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts in 40221 Düsseldorf, Prozessgebäude, Saal 2, Kapellweg 36 stattfinden.
Hier die Solidaritätserklärung des Bündnis für die Einstellung der Paragraph 129(a)-Verfahren
09.12.08: Heike Schrader verurteilt
Am Dienstagnachmittag ging das Verfahren gegen die in Griechenland lebende Journalistin Heike Schrader nach zwei Verhandlungstagen zu Ende.
Das Urteil: Haftstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten, die auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.
Mitte Oktober 2008 findet im Bundestag die Abstimmung über die Verlängerung des Kriegseinsatzes in Afghanistan statt, da am 13. Oktober das aktuelle Mandat ausläuft. Die große Mehrheit der bundesdeutschen Bevölkerung hat sich in mehreren Umfragen gegen den militärischen Einsatz der Bundeswehr ausgesprochen. Dennoch ist nicht zu erwarten, dass sich die deutsche Politikerriege danach richten wird. Aus diesem Anlass organisiert die Friedensbewegung bundesweite Demonstrationen in Berlin und Stuttgart. Gruppen aus der Interventionistischen Linken u.a. in Berlin wollen sich mit einem antikapitalistischen Block in Berlin beteiligen. So auch Libertad!-Berlin. Dieser Protest soll zugleich als Zeichen der Solidarität mit drei Antimilitaristen verstanden werden, die ab Ende September vor Gericht stehen werden. Siehe Aufruf von Antifaschistische Linke Berlin [ALB] // Antifaschistische Revolutionäre Aktion Berlin [ARAB] // Bündnis Einstellung! // Libertad! Berlin
Der Bundesgerichtshof gab der Beschwerde von Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts gegen die angedrohte Beugehaft statt. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Freitag haben sie das Recht, die Aussage zu verweigern, weil sie sich andernfalls wegen ihrer möglichen Beteiligung an anderen RAF-Aktionen selbst belasten könnten.
"Wer Folter befürwortet, foltert mit!" Deswegen: Folterbefürworter müssen öffentlich benannt und kenntlich gemacht werden.
gehe zu: Denn sie wissen, was sie tun