Solidarität ist unsere Waffe!

Sonntag, 24.11.2024

Klassenjustiz


"Wer Folter befürwortet, foltert mit!" Deswegen: Folterbefürworter müssen öffentlich benannt und kenntlich gemacht werden.

Im Oktober 2010 startet Libertad! erneut eine Kampagne gegen die Normalisierung und Ausweitung von Folter und Lagerhaft. Dazu veröffentlicht Libertad! ein weiteres Plakat gegen diejenigen Personen, die in Deutschland öffentlich zu Fürsprechern der Folter wurden. Auf dem Plakat symbolisiert als ein Baum (Der "Folterbaum"), der in seinen Verästelungen die deutschen Folterbefürworter kenntlich macht und einschlägige Sätze zitiert. Dazu erscheint ein längerer Text, der aufzeigt, wie deutsche Juristen Wege und Mittel finden, den Einsatz von Folter im globalen „Anti-Terror-Krieg“ zu rechtfertigen und zu fordern. Außerdem zeigen wir auf, dass dies in Deutschland durchaus Geschichte hat.

[ Plakat - Text - Broschüre - Personenregister - Aufkleber - Bestellmöglichkeiten ]



Hier die Liste der auf dem Plakat genannten und zitierten Folterbefürwortern: Steinmeier, Kersten, Hanning, Schily, Fromm, Schröder, Uhrlau, Schapper, Wilhelm, Schönbohm, Merkel, Doehring, Schäuble, Depenheuer, Dreier, Roellecke, Jakobs, Herdegen, Brugger, Daschner, Lafontaine, Mackenroth, Bosbach, Wolffsohn
siehe auch: Prof. Bernhard Kretschmer ist kein Folterbefürworter



denn-sie-wissen-brosch-titelseiteDer Libertad!-Text "Denn sie wissen, was sie tun" erscheint auch als Heft in A5. Sobald es gedruckt vorliegt, kann es bei uns bestellt werden.
Die Broschüre kann auch hier gelesen werden, als interaktive .swf-Datei, als .pdf - oder zum Ausdrucken schon passend auf A4 gesetzt.



parole
"Sobald man einen Despoten auftauchen sieht, so kann man sicher sein, bald einem Rechtsgelehrten zu begegnen, der voller Gelehrsamkeit beweisen wird, dass die Gewalt legitim ist und dass die Besiegten schuldig sind“.
Alexis de Tocqueville




bka.jpg"Viel Rauch, kein Feuer" titelten wir 2003 unseren Text zu den Pressemeldungen über die "Enttarnung der Anführer der militanten gruppe (mg)". Das BKA meinte drei davon in Libertad! entdeckt zu haben und lancierte eine entsprechende Meldung im Nachrichtenmagazin "Focus". Dem war bereits eine jahrelange Bespitzelung vorausgegangen - und es folgten weitere Jahre dauerhafteter Telefon- und Internetüberwachung, Hauseingänge wurden videoüberwacht, PKWs mit Abhörmikrophonen und Peilsendern ausgestattet, zeitweise wurden unsere Genossen auf Schritt und Tritt observiert. Auch wurde versucht, einen Spitzel in die Berliner Libertad!-Ortsgruppe einzuschleusen, was scheiterte. Während der Razzia vor dem G8-Gipfel 2007 wurden Wohnräume, Arbeitsstellen und unser Berliner Libertad!-Büro durchsucht.

Diese Ermittlungen begannen 1998 durch den Verfassungsschutz (VS), ab 2001 wurden sie als Ermittlungsverfahren nach §129a vom Generalbundesanwalt durch das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeführt. (Siehe: Zehn Jahre Ausforschung!) Im Jahr 2008 wurden alle diese Verfahren (gegen insgesamt fünf Personen) eingestellt. Jetzt erklärte der Bundesgerichtshof in einem Beschluss die jahrelange Überwachung nachträglich für rechtswidrig: Es bestand gar kein Anfangsverdacht. Und: Verfassungsschutz und BKA ertricksten sich durch Unterschlagung entlastener Informationen, durch Lüge und Täuschung mehrere Dutzend richterliche Überwachungsgenehmigungen.

"Politisch dienen diese Ermittlungen dazu, eine Spaltung zwischen "berechtigtem" Protest und vermeintlich "extremistischen" Linken zu inszenieren und eine gemeinsame Organisierung von Widerstand zu verhindern. Das wurde vor dem G8-Gipfel 2007 versucht. Heute wird mit Macht versucht, den sich formierenden Protest gegen die kapitalistische Krisenpolitik und gegen den Afghanistankrieg zu spalten. Diesen Widerstand auszuweiten, dafür arbeiten wir.
Wir sind alle militant."

Hier unsere die Ereignisse zusammenfassende Presseinformation vom 19. Juni 2010:



Am 25. September beginnt vor dem Berliner Kammergericht (OLG) ein Staatsschutzprozess gegen die Genossen Axel, Florian und Oliver. Der Vorwurf lautet: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, konkret: militante gruppe (mg), und versuchte Brandstiftung, konkret: sie hätten Bundeswehrfahrzeuge auf dem Gelände der MAN AG in Brandenburg/Havel angezündet.



Der Bundesgerichtshof gab der Beschwerde von Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts gegen die angedrohte Beugehaft statt. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Freitag haben sie das Recht, die Aussage zu verweigern, weil sie sich andernfalls wegen ihrer möglichen Beteiligung an anderen RAF-Aktionen selbst belasten könnten.



Veranstaltung zum Berliner Verfahren gegen vermeintliche Mitglieder der „militanten gruppe“ (mg)
mit: Einstellungsbündnis Berlin und einem Beschuldigten
Freitag, 16. Mai 2008, 19.30 Uhr
Dritte Welt Haus Frankfurt (Bockenheim), Falkstr. 74



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