Solidarität ist unsere Waffe!

Dienstag, 19.03.2024

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Farbiger Protest gegen die Polizei bei der Räumung des Occupy-Camps am Mi. 16. Mai:



Im steten Fortschritt der kapitalistischen Krise bleibt Deutschland allen konkurrierenden Mächten immer einen Schritt voraus. Während die griechische, spanische und italienische Regierung den Überlebenden ihres Krisenmanagements bis heute immerhin den Raum lassen, in Athen, Madrid und Rom gegen Verelendung, Entrechtung und Entwürdigung zu protestieren, sind die für den 16. – 19.



Am 17. April stellte Bundesministerin Christina Schröder ihr antifeministisches Buch vor. Es gab reichlich Protest, auch von Genossinnen und Genossen aus der Interventionistischen Linken. Die taz erwähnt das IL-Transpi und das RTL-Nachtjournal zeigt es:



Was Rudi Dutschke Ende 1967 "zu Protokoll" gab, kann die ein oder andere Anregung geben für radikale, interventionistische Linke, die sich heute organisieren.



Vor neun Jahren haben wir im Rahmen unserer Bad-Kleinen-Initiative ein paar Kunstwerke dokumentiert, die sich mit der RAF beschäftigen.



Im Rahmen unserer Anti-Folter-Kampagne ist uns ein gravierender Fehler unterlaufen. Auf unserem Plakat, das Folterbefürworter benennt, haben wir auch den Strafrechtler Prof. Dr. Bernhard Kretschmer in diesen Zusammenhang gestellt. Tatsächlich liegt die Sache aber genau umgekehrt.



Nach Auffassung der fünfköpfigen Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin war die achtjährige Überwachung von Libertad!-Aktivisten, ihren Mitbewohnern, Freunden und Arbeitsstätten rechtswidrig.

Die Anträge des Verfassungsschutzes auf Überwachung der Telekommunikation und des Briefverkehrs für die Zeit von Oktober 1998 bis Oktober 2006 waren nicht rechtsmäßig, weil sie entgegen des Gesetzestextes teils mündlich erfolgten und damit nachträglich nicht zu überprüfen sind. Außerdem lagen keine ausreichenden Anhaltspunkte vor, die einen solch massiven Eingriff in die Grundrechte legitimierten, zumal nicht belegt werden konnte, dass der VS zuvor alle anderen Mittel ausgeschöpft hat (Stichwort: Subsidiarität). Trotzalledem hat das Bundesinnenministerium die Überwachung angeordnet, und die G10-Kommission hat sie als notwendig erachtet. Die Kommunikation zwischen VS, Innenministerium und G10-Kommission laufe, so die Beklagte, im wesentlichen mündlich.



Die achtjährige Überwachung von Libertad!-Mitgliedern, ihren Familienangehörigen und Freunden in der Zeit von 1998 bis 2006 durch das Bundesamt für Verfassungsschutz belegt: Es gibt keine demokratische Kontrolle der Geheimdienste.



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