Weblog von Red.Berlin
Am 17. April stellte Bundesministerin Christina Schröder ihr antifeministisches Buch vor. Es gab reichlich Protest, auch von Genossinnen und Genossen aus der Interventionistischen Linken. Die taz erwähnt das IL-Transpi und das RTL-Nachtjournal zeigt es:
Vor neun Jahren haben wir im Rahmen unserer Bad-Kleinen-Initiative ein paar Kunstwerke dokumentiert, die sich mit der RAF beschäftigen.
Nach Auffassung der fünfköpfigen Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin war die achtjährige Überwachung von Libertad!-Aktivisten, ihren Mitbewohnern, Freunden und Arbeitsstätten rechtswidrig.
Die Anträge des Verfassungsschutzes auf Überwachung der Telekommunikation und des Briefverkehrs für die Zeit von Oktober 1998 bis Oktober 2006 waren nicht rechtsmäßig, weil sie entgegen des Gesetzestextes teils mündlich erfolgten und damit nachträglich nicht zu überprüfen sind. Außerdem lagen keine ausreichenden Anhaltspunkte vor, die einen solch massiven Eingriff in die Grundrechte legitimierten, zumal nicht belegt werden konnte, dass der VS zuvor alle anderen Mittel ausgeschöpft hat (Stichwort: Subsidiarität). Trotzalledem hat das Bundesinnenministerium die Überwachung angeordnet, und die G10-Kommission hat sie als notwendig erachtet. Die Kommunikation zwischen VS, Innenministerium und G10-Kommission laufe, so die Beklagte, im wesentlichen mündlich.
Die armen Schulkinder. Sie müssen schon wieder einen neuen Namen aus der Liste der deutschen Bundespräsidenten hinzulernen. Wulffs Nachfolger Gauck kann sich in eine illustre Runde einrehen:
Theodor Heuss (1949-1959) hatte 1933 als Abgeordneter des Reichstags dem Ermächtigungsgesetz für Adolf Hitler zugestimmt.
"Wer Folter befürwortet, foltert mit!" Deswegen: Folterbefürworter müssen öffentlich benannt und kenntlich gemacht werden.
gehe zu: Denn sie wissen, was sie tun