Solidarität ist unsere Waffe!

Donnerstag, 28.03.2024

Materialien

Der Vorwurf des "Subjektivismus" ... Es wird dabei zwischen den Begriffen Subjektivismus und Subjektivität kein Unterschied gemacht, obwohl es Gegensätze sind.



Gut 300 Menschen beteiligten sich am Freitag Abend an einer
Solidaritätskundgebung und einer anschließenden wütenden
Spontandemonstration in Göttingen.



denn-sie-wissen-brosch-titelseiteDer Libertad!-Text "Denn sie wissen, was sie tun" erscheint auch als Heft in A5. Sobald es gedruckt vorliegt, kann es bei uns bestellt werden.
Die Broschüre kann auch hier gelesen werden, als interaktive .swf-Datei, als .pdf - oder zum Ausdrucken schon passend auf A4 gesetzt.



bka.jpg"Viel Rauch, kein Feuer" titelten wir 2003 unseren Text zu den Pressemeldungen über die "Enttarnung der Anführer der militanten gruppe (mg)". Das BKA meinte drei davon in Libertad! entdeckt zu haben und lancierte eine entsprechende Meldung im Nachrichtenmagazin "Focus". Dem war bereits eine jahrelange Bespitzelung vorausgegangen - und es folgten weitere Jahre dauerhafteter Telefon- und Internetüberwachung, Hauseingänge wurden videoüberwacht, PKWs mit Abhörmikrophonen und Peilsendern ausgestattet, zeitweise wurden unsere Genossen auf Schritt und Tritt observiert. Auch wurde versucht, einen Spitzel in die Berliner Libertad!-Ortsgruppe einzuschleusen, was scheiterte. Während der Razzia vor dem G8-Gipfel 2007 wurden Wohnräume, Arbeitsstellen und unser Berliner Libertad!-Büro durchsucht.

Diese Ermittlungen begannen 1998 durch den Verfassungsschutz (VS), ab 2001 wurden sie als Ermittlungsverfahren nach §129a vom Generalbundesanwalt durch das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeführt. (Siehe: Zehn Jahre Ausforschung!) Im Jahr 2008 wurden alle diese Verfahren (gegen insgesamt fünf Personen) eingestellt. Jetzt erklärte der Bundesgerichtshof in einem Beschluss die jahrelange Überwachung nachträglich für rechtswidrig: Es bestand gar kein Anfangsverdacht. Und: Verfassungsschutz und BKA ertricksten sich durch Unterschlagung entlastener Informationen, durch Lüge und Täuschung mehrere Dutzend richterliche Überwachungsgenehmigungen.

"Politisch dienen diese Ermittlungen dazu, eine Spaltung zwischen "berechtigtem" Protest und vermeintlich "extremistischen" Linken zu inszenieren und eine gemeinsame Organisierung von Widerstand zu verhindern. Das wurde vor dem G8-Gipfel 2007 versucht. Heute wird mit Macht versucht, den sich formierenden Protest gegen die kapitalistische Krisenpolitik und gegen den Afghanistankrieg zu spalten. Diesen Widerstand auszuweiten, dafür arbeiten wir.
Wir sind alle militant."

Hier unsere die Ereignisse zusammenfassende Presseinformation vom 19. Juni 2010:



Im Oktober 2009 ging der Prozess gegen Oliver, Florian und Axel im sog. mg-Prozess vor dem Berliner Kammergericht zu Ende. Über diesen Prozess und die Ermittlungsverfahren gegen vier weitere Personen wurde allseits ausführlich berichtet ().
In diesem Artikel soll es um die ersten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der militanten gruppe (mg) gehen. Diese Ermittlungen begannen 1998 durch den Verfassungsschutz (VS), ab 2001 wurden sie als Ermittlungsverfahren nach § 129a vom Generalbundesanwalt durch das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeführt. Im Jahr 2008 wurden alle diese Verfahren (gegen insgesamt fünf Personen) eingestellt. Dass diese Verfahren vom Generalbundesanwalt eingestellt wurden bedeutet aber keinesfalls, dass der VS nicht gegen die gleichen Personen weiter ermittelt!

[Dieser Artikel erschien zuerst in "Die Rote Hilfe", Ausgabe 2/10. www.rote-hilfe.de]



175 Flüchtlinge starben auf dem Wege in die Bundesrepublik Deutschland oder an den Grenzen, davon allein 131 an den deutschen Ost-Grenzen,
507 Flüchtlinge erlitten beim Grenzübertritt Verletzungen, davon 299 an den deutschen Ost-Grenzen,
154 Flüchtlinge töteten sich angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben bei dem Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen, davon 59 Menschen in Abschiebehaft,
858 Flüchtlinge verletzten sich aus Angst vor der Abschiebung oder aus Protest gegen die drohende Abschiebung (Risiko-Hungerstreiks) oder versuchten, sich umzubringen, davon befanden sich 509 Menschen in Abschiebehaft,
5 Flüchtlinge starben während der Abschiebung und
384 Flüchtlinge wurden durch Zwangsmaßnahmen oder Mißhandlungen während der Abschiebung verletzt,
31 Flüchtlinge kamen nach der Abschiebung in ihrem Herkunftsland zu Tode, und
488 Flüchtlinge wurden im Herkunftsland von Polizei oder Militär mißhandelt und gefoltert oder kamen aufgrund ihrer schweren Erkrankungen in Lebensgefahr,
73 Flüchtlinge verschwanden nach der Abschiebung spurlos,
14 Flüchtlinge starben bei abschiebe-unabhängigen Polizeimaßnahmen,
427 wurden durch Polizei oder Bewachungspersonal verletzt, davon 138 Flüchtlinge in Haft.
67 Flüchtlinge starben bei Bränden oder Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte,
786 Flüchtlinge wurden z.T. erheblich verletzt,
15 Flüchtlinge starben durch rassistische Angriffe auf der Straße und
767 Menschen wurden verletzt.

Durch staatliche Maßnahmen der BRD kamen seit 1993 mindestens 378 Flüchtlinge ums Leben –
durch rassistische Übergriffe und Brände in Flüchtlingsunterkünften starben 82 Menschen.



Kurzer geschichtlicher Überblick
Am 06. Dezember 2008 ermordete der Polizist Korkoneas kaltblütig den 15-jährigen Schüler Alexis Grigoropoulos. In derselben Nacht begannen massenhafte Zusammenstöße in vielen Städten Griechenlands. Es fing ein wirklicher Aufstand an, der größte seit dem Fall der Junta 1974. In den darauf folgenden Tagen gab es in allen größeren, aber auch vielen kleineren Städten, bis hin zu entlegenen Inseln, Belagerungen und Angriffe auf Poli¬zeireviere. Die Demonstrationen, Besetzungen öffentlicher Gebäude und die Zusammenstöße mit der Polizei setzten sich in vielen Städten bis Weihnachten fort. In Athen, Thessaloniki und in mehr als 30 weiteren Städten wurden Hunderte von Banken und Geschäften sowie Dutzende von Polizeifahrzeugen zerstört.



(so oder so) Im ersten Teil unserer Presseauswertung (Von Schutzglocken, Tornados und Lunchpaketen, (0)) berichteten wir von den Vorbereitungen der Behörden beiderseits des Rheins. Die weitere Entwicklung der polizeilichen Maßnahmen zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass die Staatsmacht beider Länder Zonen eines permanent-temporären Ausnahmezustandes errichten will: No Go-Areas, demonstrations- und protestfreie Städte, Ein- und Ausreisebeschränkungen und -verbote. Baden-Baden, Kehl und Strasbourg werden zu Festungen ausgebaut, um sich gegen den Anti-NATO-Protest abzuschotten. In diesem zweiten Teil versuchen wir also, die jetzt vorliegenden Informationen zusammenzufassen.

Noch ist es der internationalen Anti-NATO-Mobilisierung nicht gelungen, die Frage von Demonstrationsfreiheit auch in Strasbourg in den Mittelpunkt zu rücken. Bis jetzt steht noch das Verbot, in Strasbourgs Innenstadt gegen den NATO-Gipfel zu demonstrieren.
Lächerlich erscheinen dagegen die Absonderheiten am Rande: ein beleidigtes Baden-Baden, weil es nicht im offiziellen Emblem des Nato-Gipfels auftaucht - oder Sarkozys Mackerprobleme („Sarkozy streitet über Sitzordnung“). Keine Absonderheit ist dagegen, dass die Konjunkturprogramme der Bundesregierung natürlich auch dem Militär zu gute kommen sollen. So als sei der Militäretat nicht schon hoch genug. Tatsächlich könnte seine Streichung erheblich Gutes tun.



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